Ukrainer heiratet für Ausreise Schwiegermutter in spe

Seit Kriegsbeginn dürfen Wehrpflichtige die Ukraine nur mit Erlaubnis verlassen. Ein Ukrainer versuchte die Ausreisevorschriften mit einer besonderen Ehe zu umgehen - womöglich mit Folgen.
dpa |
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Täglich werden wehrpflichtige Männer an der Flucht aus dem Kriegsland Ukraine gehindert. (Illustration)
Täglich werden wehrpflichtige Männer an der Flucht aus dem Kriegsland Ukraine gehindert. (Illustration) © -/Ukrinform/dpa
Mohyliw-Podilskyj

Ein wehrpflichtiger Ukrainer hat für seine Ausreise aus seinem von Russland angegriffenen Heimatland eine behinderte Frau geheiratet, die eigentlich seine Schwiegermutter werden sollte. Bei der Passkontrolle an der Grenze zur benachbarten Republik Moldau sei die "romantische Geschichte" aufgeflogen, teilte der ukrainische Grenzschutz mit. 

Demnach konnten der 37-Jährige und die 52-Jährige ihre erst seit drei Monaten bestehende Ehe und ihre Liebesbeziehung nicht schlüssig erklären. Bei der Schilderung der Umstände ihres Kennenlernens und ihres gemeinsamen Lebens verhedderten sie sich demzufolge in Widersprüche.

Welche Regeln gelten

Seit dem russischen Einmarsch vom Februar 2022 gelten in der Ukraine das Kriegsrecht und eine Mobilmachung. Wehrpflichtige Männer dürfen im Alter von 23 bis 60 Jahren nur unter besonderen Umständen ausreisen. Dazu zählt die Begleitung einer behinderten Ehefrau. Viele Männer versuchen daher zum Beispiel mit gefälschten Dokumenten oder fiktiven Ehe das Kriegsland zu verlassen.

Dem Grenzschutz zufolge wurde dem Wehrpflichtigen die Ausreise verweigert. Außerdem sei eine Anzeige wegen illegalen Grenzübertritts erfolgt. Damit drohen dem Westukrainer bis zu fünf Jahre Gefängnis. Ob er an die Rekrutierungsbehörden der Armee überstellt wurde, teilte die Behörde nicht mit. Aus der Mitteilung ging nicht hervor, was aus der Frau wurde, die er eigentlich heiraten wollte.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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