Tugce erfüllt Voraussetzungen für Bundesverdienstkreuz nicht

Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht gestorbene Studentin Tugce wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Das entschied Bundespräsident Gauck jetzt.
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Hunderttausende hatten die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Tugce gefordert.
dpa Hunderttausende hatten die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Tugce gefordert.

Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht gestorbene Studentin Tugce wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin auf Anfrage mit.

Berlin - Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt, doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände habe ergeben, «dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind».

Tugce war im vergangenen November in Offenbach niedergeschlagen worden und erlitt beim Sturz so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später starb. Der Täter wurde am Dienstag zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Verteidigung kündigte Revision an. Weil Tugce vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angreifer beschützt haben soll, wurde sie für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Mehr als 300.000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Internet-Petition. Auch die Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert.

Lesen Sie hier: Fall Tucge: "Es gibt bessere Möglichkeiten als Gefängnis"

Eine posthume Verleihung des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur in seltenen Sonderfällen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der «Landshut» erschossen wurde, und der Geschäftsmann Dominik Brunner, der seinen Einsatz als Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte.

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