Tschechien plant Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Australien hat es bereits vorgemacht, Frankreich plant es: Auch in Tschechien gibt es nun Überlegungen, Kinder von den sozialen Netzwerken fernzuhalten. Wie konkret sind die Pläne?
dpa |
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Der tschechische Regierungschef Andrej Babis hat sich für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ausgesprochen. (Archivbild)
Der tschechische Regierungschef Andrej Babis hat sich für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ausgesprochen. (Archivbild) © Šimánek Vít/CTK/dpa
Prag

Der tschechische Regierungschef Andrej Babis hat sich erstmals für ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige ausgesprochen. "Ich bin dafür", sagte der Milliardär in einem Video bei Facebook. Experten hätten ihm gesagt, dass soziale Medien für Kinder "schrecklich schädlich" seien. "Wir müssen unsere Kinder schützen", forderte der 71-Jährige. Auch andere Länder würden derzeit über ein Verbot nachdenken. 

Minister: Kinder sollen lieber Sport treiben

Nach Angaben von Industrie- und Handelsminister Karel Havlicek strebt das Kabinett eine Entscheidung spätestens bis Jahresende an. Sportminister Boris Stastny schrieb auf der Plattform X, Kinder sollten lieber Sport treiben und auf den Spielplatz gehen, als vor dem Handy oder Computer zu sitzen. Seit Dezember regiert in Tschechien eine Koalition aus der rechtspopulistischen ANO von Babis und zwei Parteien am rechten Rand. Kritiker warnten vor Einschränkungen der Grundrechte und einer Gefährdung der Privatsphäre.

Vorreiter Australien

Altersgrenzen für soziale Netzwerke werden in jüngster Zeit heiß diskutiert. Vorreiter ist Australien. Dort dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren seit 2025 keine eigenen Social-Media-Accounts mehr haben. Ziel ist es, junge Menschen vor Risiken wie Cybermobbing, problematischem Konsum und belastenden Inhalten zu schützen. Die französische Nationalversammlung hat jüngst für ein Nutzungsverbot sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gestimmt. Über die Vorlage muss noch im Senat, der zweiten Parlamentskammer, abgestimmt werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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