Trotz Mord-Urteil: Pistorius muss nicht zurück ins Gefängnis

Oscar Pistorius geht nach seiner Verurteilung erneut in Berufung. Wie das Gericht in Pretoria am Dienstag entschied, bleibt dem ehemaligen Paralympics-Star bis zum endgültigen Urteil sogar der Knast erspart.
von  az/SID/dpa
Bedrängt von Schaulustigen und Journalisten: Oscar Pistorius auf dem Weg ins Gericht in Pretoria.
Bedrängt von Schaulustigen und Journalisten: Oscar Pistorius auf dem Weg ins Gericht in Pretoria. © dpa

Pretoria – Der wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilte Paralympics-Sprinter Oscar Pistorius muss zunächst nicht ins Gefängnis und darf weiter in der Villa seines Onkels im Hausarrest bleiben. Das entschied das Gericht in Pretoria bei einer Kautionsverhandlung am Dienstag. 

Gegen eine Kautionszahlung von 680 Dollar (ca. 633 Euro) bleibt Pistorius also in der Zeit bis zum Berufungsprozess im neuen Jahr das Gefängnis erspart. Er wird weiterhin elektronisch überwacht und darf sich nicht weiter als 30 Kilometer vom Haus seines Onkels entfernen.

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Der zuvor wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin zu fünf Jahren Haft verurteilte Pistorius war am vergangenen Donnerstag in Bloemfontaine des Mordes für schuldig befunden worden. Pistorius' Rechtsanwalt Barry Roux hatt bei der Kautionsverhandlung angekündigt, dass sein Mandant das Urteil erneut anfechten wolle. Das oberste Berufungsgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Pistorius hatte Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 in seinem Haus erschossen. Der 29-jährige Pistorius steht, sollte das endgültige Urteil Anfang nächsten Jahres auch Mord lauten, vor einer Haftstrafe von mindestens 15 Jahren.

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