Tragischer Unfall nach Verabredung - Mann stirbt

Ein 82-Jähriger wird nach einem Restaurantbesuch von einem Auto erfasst und mitgeschleift. Der Fahrer und der Senior kannten sich. Die Polizei ermittelt gegen den Fahrer.
dpa |
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Nach einem gemeinsamen Restaurantbesuch hat ein Autofahrer seinen Bekannten erfasst und knapp 70 Meter mitgeschleift.
Nach einem gemeinsamen Restaurantbesuch hat ein Autofahrer seinen Bekannten erfasst und knapp 70 Meter mitgeschleift. © Woelfl/SDMG/dpa
Rechberghausen

Tragisches Ende eines Restaurantbesuchs: Ein 82-Jähriger ist im baden-württembergischen Rechberghausen auf dem Heimweg von einer gemeinsamen Verabredung vom Auto seines Bekannten erfasst und tödlich verletzt worden. Der 81 Jahre alte Fahrer bemerkte den Zusammenstoß nicht, sein Wagen schleifte das Opfer 70 Meter mit, wie die Polizei mitteilte. Gegen den Fahrer werde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, sagte ein Polizeisprecher am Nachmittag.

Die beiden Männer waren vor dem Unfall gemeinsam in einem Restaurant. Einer von ihnen wollte den anderen dann nach Hause fahren und holte zunächst alleine sein Auto. Kurz darauf erfasste er den 82-Jährige, der gerade die Straße überquerte. Dabei geriet der Mann unter das Auto und wurde bis zu einem Supermarktparkplatz mitgeschleift, wo der Fahrer das Auto parkte. 

Als er dann noch einmal umparkte, überrollte er das Opfer. Zeugen bemerkten den Verletzten und riefen den Notruf. Der 82-Jährige starb noch vor Ort an seinen Verletzungen. Ein Atemalkoholtest des Fahrers sei negativ gewesen, sagte ein Sprecher der Polizei. Weshalb der 81-Jährige den Unfall nicht bemerkte, war Polizeiangaben zufolge zunächst unklar. 

War der Unfall vermeidbar als Frage bei den Ermittlungen

Noch in der Nacht war demnach ein Gutachter vor Ort, der helfen soll, die genauen Umstände des Unfalls zu klären. Die Ermittler wollten Polizeiaussagen zufolge sogenannte Vermeidbarkeitstheorien prüfen. Zudem werden Zeugen vernommen.

Sollte sich der Verdacht der fahrlässigen Tötung bewahrheiten, kommt auf den 81-Jährigen eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu. Im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahren, wie es im Strafgesetzbuch nachzulesen ist.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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