Tombolagewinner verliert Prozess

Im Prozess um einen Schinken als Tombolagewinn hat das Amtsgericht im niedersächsischen Gifhorn die Klage eines 62-Jährigen auf ein größeres Fleischstück abgewiesen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Gifhorn - Wie das Gericht mitteilte, habe der Mann keinen Anspruch auf eine ganze Schweinekeule.

Der Kläger hatte bei einer Tombola der Landjugend in Isenbüttel ein Los mit "1 Schinken" gezogen. Als Gewinn hatte er eine ganze Schinkenkeule erwartet, tatsächlich sollte er jedoch nur einige Hundert Gramm erhalten. Das Gericht begründete seine Entscheidung, dass es sich bei einer Tombola um ein Glücksspiel handele. Zudem seien bei einer nicht staatlichen Verlosung Gewinne nicht verbindlich.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.