Tödlicher Unfall: Ermittler gehen nicht von Vorsatz aus

Italienische Ermittler gehen nicht davon aus, dass eine Autofahrerin aus Bayern in der Vorwoche mit Absicht drei Fußgänger überfahren und getötet hat. Das sagten sowohl Staatsanwalt Paolo Luca als auch der Anwalt der Frau am Dienstag. "Es gibt aktuell kein Anzeichen dafür, dass es Vorsatz war", unterstrich Verteidiger Giuseppe Triolo gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
dpa |
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Ein Krankenwagen und das Auto der Deutschen stehen nach dem Unfall auf der Straße.
Ein Krankenwagen und das Auto der Deutschen stehen nach dem Unfall auf der Straße. © -/Vigili del fuoco/dpa
Santo Stefano di Cadore

Seine Mandantin, die seit Sonntagabend in einem Krankenhaus in Venedig in psychiatrischer Behandlung ist, habe den Unfall am vorigen Donnerstag komplett verdrängt. Sie sei nicht vernehmungsfähig und habe - anders als am Montag von Medien berichtet - auch noch nicht vor einer Haftprüfungsrichterin ausgesagt. Triolo beklagte, dass die 31-Jährige in der Öffentlichkeit und in Medien vorverurteilt werde. "Man erreicht keine Gerechtigkeit, wenn man eine fragile Person auf diese Weise ans Kreuz nagelt und massakriert", sagte er am Telefon.

Die Frau aus Niederbayern hatte mit ihrem Wagen eine Fußgängergruppe im Ort Santo Stefano di Cadore erfasst - ein zweijähriger Junge sowie dessen Vater und Großmutter starben. Die Mutter kam verletzt in eine Klinik, der Großvater erlitt laut Berichten einen Herzinfarkt.

Staatsanwalt Luca berichtete bei einer Pressekonferenz in der Provinzhauptstadt Belluno, dass es zwar Elemente bei dem Unfall gebe, wegen der an Vorsatz gedacht werden könne. Etwa waren keine Bremsspuren auf der Straße zu sehen, außerdem hatte die Fahrerin auf der geraden Straße gute Sicht. Er halte es aber für wahrscheinlicher, dass die Deutsche in einem "Zustand von Wut" gewesen sei, deren Grund noch unbekannt sei, und sie deshalb wohl von der Straße abgelenkt worden sei.

Darüber hinaus hatte die Niederbayerin zum Zeitpunkt des Unfalls nicht telefoniert oder sich sonst mit ihrem Handy beschäftigt, wie eine erste Untersuchung des Geräts laut Luca ergab.

Der Staatsanwalt erklärte darüber hinaus, dass bei einer Tötung im Straßenverkehr - ein Straftatbestand in Italien - eine Haftstrafe von zwei bis sieben Jahren pro Opfer möglich sei. Die maximale Strafe bei mehreren Toten seien 18 Jahre - außer es gebe erschwerende Faktoren, etwa den Vorsatz oder eine doppelt so hohe Geschwindigkeit wie erlaubt. Im Ortskern von Santo Stefano in den Dolomiten gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern - das Auto der Deutschen war ersten Schätzungen zufolge rund 90 Stundenkilometer schnell.

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