Tödliche Polizeischüsse: Ermittlungen wegen Totschlags

Die tödlichen Schüsse eines Polizeianwärters auf einen mit einem Messer bewaffneten Mann in Gelsenkirchen sorgten für Aufsehen. Was wirklich passierte, ist noch immer nicht klar. Auch nicht, ob die Schüsse wirklich aus Notwehr fielen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Tatort vor einer Polizeistation in Gelsenkirchen Anfang Januar.
Rene werner/IDA NewsMedia/dpa/dpa Der Tatort vor einer Polizeistation in Gelsenkirchen Anfang Januar.

Gelsenkirchen - Nach den tödlichen Schüssen auf einen mit einem Messer bewaffneten 37-Jährigen in Gelsenkirchen wird gegen einen 23 Jahre alten Polizeianwärter wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt.

Es sei noch unklar, ob die Schüsse am 5. Januar "durch Notwehr gedeckt waren". Das geht aus einem vertraulichen Bericht an den Innenausschuss des NRW-Landtags hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In dem Bericht heißt es zudem: "Nicht sicher geklärt ist insbesondere, ob der Getötete - wie in den Medien berichtet - "Allahu Akbar" rief".

Nach aktuellem Ermittlungsstand, der sich in dem vertraulichen Bericht des Innenministers findet, hatte der 37-Jährige zunächst vor der Polizeiwache mit einem Stock auf einen geparkten Streifenwagen geschlagen. Der Polizeianwärter und ein 41 Jahre alter Kollege sprachen den Mann an. Laut "unbeteiligten Zeuginnen", wie es heißt, lief der Mann dann mit dem Ast und einem Messer auf die Polizisten zu. Nach Auswertung von Fotos vom Tatort "dürfte der Abstand wenige Meter betragen haben". Der Polizeianwärter habe vier Schüsse abgegeben. Der türkische Staatsbürger, der in Gelsenkirchen lebte, starb noch vor Ort im Rettungswagen.

Die Ermittler, die den Angriff in der Nacht zunächst als Anschlag gewertet hatten, gehen inzwischen von einer psychischen Erkrankung des Getöteten aus. Laut dem öffentlichen Bericht an den Innenausschuss wurde dem Mann nach zwei Prüffallbearbeitungen eine "islamistische Grundhaltung" attestiert. Es lägen aber keine Hinweise auf "eine Radikalisierung, Einbindung in die islamistische Szene in Deutschland oder sonstige Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen" vor. Im nichtöffentlichen Bericht wird der Mann als Einzeltäter bezeichnet.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.