Tigerbabys getötet: Todesspritze mit Folgen

Drei Tigerbabys im Magdeburger Zoo entsprechen nicht den Erwartungen, denn sie sind nicht artenrein. Nur deshalb werden sie getötet. Die Verantwortlichen werden schuldig gesprochen.
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Drei Tigerbabys im Magdeburger Zoo entsprechen nicht den Erwartungen, denn sie sind nicht artenrein. Nur deshalb werden sie getötet. Die Verantwortlichen werden schuldig gesprochen.

MAGDEBURG Am 5. Mai 2008 bekamen sie die Spritze: Drei gesunde Tigerbabys wurden im Magdeburger Zoo sofort nach der Geburt getötet – weil sie nicht artenrein waren. Gestern wurden der Zoodirektor Kai Perret und drei Mitarbeiter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Magdeburg befand sie für schuldig, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Verstoßen sie gegen die Auflagen oder machen sie sich binnen zwei Jahren strafbar, müssen sie bezahlen. Perret droht im Wiederholungsfall eine Strafe von 8100 Euro.

Das Gericht sah keinen vernünftigen Grund, warum die Tierbabys eingeschläfert wurden. Geahndet werden kann eine solches Delikt laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die Angeklgten hatten darauf hingewiesen, dass Tigermutter „Colina“ schon tragend war, als der Zoo erfuhr: Vater „Taskan“ ist kein reinrassiger Sibirischer Tiger, in seiner Ahnenreihe war ein Sumatra-Tiger. Der Nachwuchs habe damit nicht dem Zuchtziel entsprochen, sagte der Zoo-Chef vor Gericht. Als bekannt wurde, dass die Jungtiere nicht reinrassig sind, war es für eine Abtreibung zu spät, der Zoo habe die Gesundheit der Tigermutter nicht gefährden wollen. In der Elbestadt hatte man auf Nachkommen von Katze „Colina“ und Kater „Taskan“ gehofft. Der Zoo Magdeburg beteiligte sich am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm für die vom Aussterben bedrohten Sibirischen Tiger, von denen es weltweit nur noch 800 bis 900 reinerbige Exemplare geben soll.

Hätten die Kleinen nicht woanders aufgezogen werden können? Dem Vorwurf, man habe sich nicht um eine geeignete Unterbringung der Tigerbabys bemüht, widersprach der Angeklagte.

Es sei keine Unterbringungsmöglichkeit gefunden worden. Darum entschieden Direktor, Tierarzt, Zootierinspektor und Tierpfleger des Magdeburger Zoos gemeinsam, die Jungtiere nicht am Leben zu lassen. Die Verteidigung sah die Einschläferung der Tiger-Jungen „im Einklang mit gesellschaftlichen Normen und Anschauungen“. Die Angeklagten hätten sich nichts vorzuwerfen, sie hätten „vernunftgesteuert, triftig und einsichtig gehandelt“. Die Entscheidung sei „von übergeordneten Artenschutzinteressen getragen,“ heißt es in einer Erklärung. Tierschützer versprechen sich von dem Urteil Signalwirkung für alle Zoos. ah

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