Tierschutzbund verklagt Bundesrepublik wegen Tierheimen

Trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag unterstütze die Bundesregierung Tierheime nicht ausreichend, argumentiert der Tierschutzbund. Daher reicht er Klage ein. Worum geht es im Detail?
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Der Tierschutzbund reicht eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. (Archivbild)
Der Tierschutzbund reicht eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. (Archivbild) © Oliver Berg/dpa
Köln

Der Deutsche Tierschutzbund verklagt die Bundesrepublik Deutschland am Verwaltungsgericht Köln. Grund sei die "unzureichende Unterstützung" von Tierheimen, wie der Tierschutzbund mitteilte. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte die Klage. 

"Nachdem Tierheime trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag auch im Bundeshaushalt 2026 erneut nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns als Dachverband nun zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen", teilte der Tierschutzbund mit. "Der praktische Tierschutz steht mit dem Rücken zur Wand, während der Bund die Verantwortung auf die Kommunen abschiebt."

"Existenzbedrohende Krise für den Tierschutz"

Ziel der Klage sei, die Frage staatlicher Verantwortung für den praktischen Tierschutz zu klären. "Wir wollen erstmals gerichtlich klarstellen lassen, dass sich aus dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz (Art. 20a GG) auch eine finanzielle Verpflichtung für den Bund ergibt."

In der Klageschrift heißt es laut Tierschutzbund unter anderem: "Der praktische Tierschutz insgesamt steckt seit Jahren in einer existenzbedrohenden Krise, auch weil der Bund seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung, solche Einrichtungen angemessen finanziell zu unterstützen – dazu in der rechtlichen Würdigung – nur unzureichend nachkommt."

Neben dem Tierschutzbund klagen noch vier weitere Tierschutzverbände, die allerdings alle Mitglieder im Tierschutzbund sind, wie das Verwaltungsgericht mitteilte.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Verwaltungsgericht erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Grundsätzlich folgt allein aus der Erhebung einer Untätigkeitsklage noch kein unmittelbar „fälliger“ Anspruch (hier auf Investitionshilfen). Zunächst werden nach einer Klageerhebung grundsätzlich Stellungnahmefristen für die Beteiligten gesetzt und die ggf. vorhandenen Verwaltungsvorgänge angefordert."

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine dpa-Anfrage nach einer Stellungnahme seit Mittwochmittag bisher nicht beantwortet.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.