Teenagermorde: Anklage fordert Sicherungsverwahrung
Im Prozess um die Teenagermorde von Bodenfelde will die Staatsanwaltschaft den Angeklagten dauerhaft hinter Gitter bringen.
Göttingen - Nach dem Plädoyer der Ankläger soll der 26-Jährige zu 15 Jahren Haft, Unterbringung in der Psychiatrie und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden.
Dann könnte Jan O. erst wieder in Freiheit kommen, wenn Gutachter feststellen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Dafür gebe es aber eine "extrem ungünstige Prognose", sagte Staatsanwalt Jens Müller.
Der 26 Jahre alte Angeklagte hatte gestanden, im November 2010 in Bodenfelde an der Oberweser die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias umgebracht zu haben. Nach Ansicht des Staatsanwaltes handelte er aus sexuellen und kannibalistischen Motiven.
Bei beiden Verbrechen seien jeweils mehrere Mordmerkmale erfüllt, sagte Müller. Jan O. habe die Jugendlichen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes umgebracht und um kannibalistische sowie vampiristische Handlungen an ihnen vornehmen zu können.
Dabei habe er heimtückisch gehandelt und zudem die Morde verdecken wollen. Weil der 26-Jährige nach Auffassung des Staatsanwaltes wegen schwerer Persönlichkeitsstörungen vermindert schuldfähig ist, sei allerdings keine lebenslange Haftstrafe, sondern nur die in solchen Fällen maximale Strafe von 15 Jahren zu verhängen.
Da der Angeklagte ein "Hochrisiko-Profil" habe, solle er anschließend in Sicherungsverwahrung genommen werden, forderte der Staatsanwalt. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er weitere schwere Straftaten begehe. Der Anwalt von Ninas Familie schloss sich der Forderung des Staatsanwalts an. Der Nebenklagevertreter von Tobias Eltern forderte dagegen lebenslange Haft. Am Dienstag will der Verteidiger plädieren. Das Urteil wird für kommenden Montag erwartet.
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