Suspendierter Polizist bestreitet Gewalt im Dienst

Es war Notwehr. Dies behauptet zumindest ein vom Dienst suspendierter Polizist zum Auftakt seines Prozesses vor dem Amtsgericht Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Körperverletzung im Dienst vor.
dpa/az |
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Ein Polizist muss sich in Saarbrücken vor Gericht verantworten. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, im Februar 2014 auf einem Feldweg einen ruhig gewordenen Randalierer mit Pfefferspray, Schlägen, Tritten und einer Todesdrohung malträtiert zu haben. Foto: Swen Pförtner/Symbolbild
dpa Ein Polizist muss sich in Saarbrücken vor Gericht verantworten. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, im Februar 2014 auf einem Feldweg einen ruhig gewordenen Randalierer mit Pfefferspray, Schlägen, Tritten und einer Todesdrohung malträtiert zu haben. Foto: Swen Pförtner/Symbolbild

Saarbrücken - Ein vom Dienst suspendierter Polizist hat den Vorwurf des Einsatzes übermäßiger Gewalt im Dienst zurückgewiesen.

Zum Auftakt eines Prozesses vor dem Amtsgericht Saarbrücken stritt der 31-Jährige unter anderem ab, einen Mann auf einem Feldweg in Saarbrücken mit Schlägen und Tritten malträtiert und mit seiner Pistole mit dem Tod bedroht zu haben. Er räumte ein, die Waffe durchgeladen und gegen den Randalierer Pfefferspray eingesetzt zu haben, berief sich aber auf Notwehr.

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Angeklagte fälschte 2014 Rezepte für Beruhigungsmittel

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem Körperverletzung im Dienst vor. Am ersten Prozesstag zeigte sich der 31-Jährige reuig und sagte umfassend aus. Als einen "der vielen Fehler beim Einsatz" am 9. März 2014 bezeichnete er, dass er den als gewalttätig bekannten Mann, der in einer Diskothek randaliert hatte, hilflos auf dem Feld zurückließ.

Angeklagt sind neben Gewalttätigkeiten mehrere andere Straftaten. Der Angeklagte räumte ein, im zweiten Halbjahr 2014 Rezepte für Beruhigungsmittel gefälscht zu haben, und bedauerte, im Alkoholrausch Widerstand gegen eigene Kollegen geleistet zu haben. Er führte das auf eine Medikamentensucht zurück, die sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe entwickelt habe. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten mehrjährige Haft und Entlassung aus dem Polizeidienst.

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