Streit um Geisteskrankheit von Kinoschützen von Aurora

Das Schicksal des Kino-Amokläufers von Aurora liegt nun in den Händen von zwölf Geschworenen. Das Gericht in Centennial bei Denver beendete am Dienstag (Ortszeit) seine Beweisaufnahme und übergab den Fall der Jury.
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Der mutmaßliche Todesschütze James Holmes bei einem Gerichtstermin im März 2013. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm die Todesstrafe.
dpa Der mutmaßliche Todesschütze James Holmes bei einem Gerichtstermin im März 2013. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm die Todesstrafe.

Centennial - Noch heute sollten die Geschworenen zu ihren ersten Beratungen zusammenkommen. Ein Urteil könnte noch in dieser Woche fallen. Dabei geht es erst einmal nur um die reine Schuldfrage, allerdings in 165 Fällen. Holmes ist für jeden der zwölf Toten einmal wegen Mordes, einmal wegen Totschlags angeklagt, für jeden der 70 Verletzten für versuchten Mord und versuchten Totschlag.

Hinzu kommt, dass er seine Wohnung mit Sprengsätzen versehen hatte. Befinden die Geschworenen ihn schuldig, beginnt eine neue Runde von Gerichtsterminen, bei denen jede Seite ihr Strafmaß durchdrücken will: Die Verteidigung will die Einweisung in die Psychiatrie, die Anklage die Todesstrafe.

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Am letzten Tag der Beweisaufnahme hatten Anklage und Verteidigung heftig um eine Geisteskrankheit des Täters gestritten. Die Staatsanwaltschaft beharrte darauf, dass der heute 27 Jahre alte James Holmes genau wusste, was er tat, als er vor drei Jahren in einem Kino um sich schoss. Aus Sicht der Verteidigung kann es hingegen keinen Zweifel geben, dass Holmes schizophren ist und nicht wusste, was er tat.

"Er kam mit nur einem Gedanken ins Kino: Massenmord", sagte Staatsanwalt George Brauchler im Gericht in Centennial. "Er hatte 700 Kugeln und drei Waffen dabei und schoss auf alles, was er treffen konnte. Er wollte alle 400 Kinobesucher töten." Mag Holmes auch seelische Probleme haben, könne seine Schuldfähigkeit nicht in Zweifel gezogen werden: "Er hat alles perfekt geplant. Er hat es über Monate vorbereitet. Er hat einen Tatort ausgesucht und seinen Opfern die Fluchtmöglichkeiten genommen. Und er hat seine Wohnung mit Sprengsätzen versehen. Wer so perfekt plant, ist schuldfähig."

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Verteidiger Daniel King sah genau das nicht als Beweis: "Planung und nach außen rational handeln heißt nicht, nicht seelisch krank zu sein. Viele andere Verhaltensweisen schon. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass Mr. Holmes sich nicht selbst kontrollierte." Wie andere Mitglieder seiner Familie leide er unter Schizophrenie und sei auch vor der Tat in Behandlung gewesen. "Bitte akzeptieren Sie seine geistige Erkrankung", sagte King zu den Geschworenen. "Sie ist der Grund, der einzige Grund, warum sich diese Tat ereignete."

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