Strauss-Kahn: Verdacht der Gruppenvergewaltigung
Neben bandenmäßiger Zuhälterei droht dem früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn nun auch eine Anklage wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung.
Paris - Dem früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn droht nun auch ein Anklageverfahren wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung. Die französische Justiz weitete am Montag ihre Ermittlungen in der Affäre um illegale Sex-Partys mit Prostituierte um diesen Vorwurf aus.
Es bestehe ein Anfangverdacht, dass es im Dezember 2010 zu Handlungen gekommen sei, die als gemeinschaftliche Vergewaltigung einzustufen seien, teilte die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille mit. Von dort aus sollen die Sex-Partys organisiert worden seien.
Hintergrund der Vorermittlungen sind Aussagen von Prostituierte, die in Washington an einem der Treffen mit dem ehemaligen Chef des Internationalen Weltwährungsfonds teilgenommen hatten. Zumindest eine der Frauen sagte aus, dass es zu nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sei.
Wegen bandenmäßiger Zuhälterei läuft bereits ein Anklageverfahren gegen Strauss-Kahn. Der 63-Jährige bestreitet eine Teilnahme an den Orgien nicht, will aber nichts davon gewusst haben, dass die freizügigen Damen bezahlt wurden. Auch die Vorwürfe, es sei zu nicht einvernehmlichen Handlungen gekommen, hat Strauss-Kahn bereits mehrmals über seine Anwälte zurückweisen lassen. Einer von ihnen betonte am Montag, keine der Prostituierte habe jemals Anzeige erstattet.