Strafmaß für Oscar Pistorius: Fünf Jahre Haft!

Der berühmteste Behindertensportler der Welt muss wegen fahrlässiger Tötung fünf Jahre ins Gefängnis. Die Entscheidung der Richterin.
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Strafmaß für Oscar Pistorius: xxxx
dpa/AZ Strafmaß für Oscar Pistorius: xxxx

Pretoria – Wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp ist Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa verkündete das Strafmaß am Dienstag in Pretoria. Außerdem verurteilte sie Pistorius zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Kurz vor der Verlesung ihres Urteils erklärte sie, dass sowohl der Verzicht als auch eine zu lange Haftstrafe das falsche Signal seien. Die Erläuterungen der Richterin bis zur Verkündung des Strafmaßes dauerten gut eine Stunde.

Die Ermittlung des Strafmaßes für den südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius ist nach Angaben seiner Richterin keine "einfache Sache" gewesen. Nicht nur das Handeln von Pistorius bei der fahrlässigen Erschießung seiner Freundin Reeva Steenkamp vor rund 20 Monaten sei zu beurteilen gewesen. Auch weitere Gesichtspunkte spielten eine Rolle, sagte Richterin Thokozile Masipa am Dienstag. Fernsehstationen aus aller Welt übertrugen live aus dem Gericht.

Lesen Sie hier: Pistorius: VIP-Häftling oder Opfer von Knastbande?

Auch das Interesse der Öffentlichkeit an einer angemessenen Strafe sei zu berücksichtigen gewesen, sagte Masipa vor dem Obersten Gericht in Pretoria. Die Entscheidung über das Strafmaß habe bei ihr gelegen und sei von ihr allein getroffen worden, fügte sie hinzu. Die Richterin führte zudem mehrere frühere Gerichtsverfahren und Urteile an, die von ihr zum Vergleich herangezogen worden seien.

Richterin Thokozile Masipa hat dem Angeklagten in ihren Erläuterungen zudem "grobe Fahrlässigkeit" vorgeworfen. Als der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius vier Schüsse auf eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa abfeuerte, hätte er wissen müssen, dass es für die Person dahinter kein Entkommen geben konnte. Mit der Einschätzung, dass Pistorius nicht einfach versehentlich, sondern auf grobe Weise fahrlässig handelte, schloss sich die Richterin der Auffassung der Staatsanwaltschaft an.

Pistorius hörte angespannt zu. Er trug einen dunklen Anzug und - wie stets in dem mehr als siebenmonatigen Prozess - einen schwarzen Schlips zum Zeichen der Trauer um seine Freundin.

Die Anklage hatte für Pistorius eine Strafe von mindestens zehn Jahren verlangt. Die Verteidigung bat darum, ihm das Gefängnis zu ersparen und nur Hausarrest zu verhängen. Sie verwies dabei auf die Behinderung des beidseitig beinamputierten Sportlers. Masipa erklärte hingegen, auch Behinderte könnten eine Gefängnisstrafe absolvieren. Sie fügte hinzu, dass es schlecht für die Gerechtigkeit in Südafrika wäre, wenn der Eindruck entstünde, dass Reiche und Berühmte vor Gericht besser behandelt werden als Arme.

Der Prothesen-Sprinter hatte das 29-jährige Model in der Nacht zum Valentinstag 2013 erschossen und erklärt, sie mit einem Einbrecher verwechselt zu haben. Richterin Masipa akzeptierte dies. Sie wies die Mordanklage gegen Pistorius am 12. September zurück und sprach ihn stattdessen lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

Anklage und Verteidigung können bis zu zwei Wochen nach Bekanntgabe des Strafmaßes Berufung einlegen. Dann würde dies die Vollstreckung aussetzen. Bis zur Verhandlung vor dem Obersten Gericht könnten zwei Jahre vergehen, schätzen Experten. In dieser Zeit würde Pistorius auf jeden Fall weiter auf Kaution in Freiheit bleiben können.

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