"Stehpinkler" gewinnt Prozess gegen Ex-Vermieterin
Düsseldorf - Stehpinkler können aufatmen: Wenn in ihrer Mietwohnung die Böden unter ihrem Verhalten leiden, müssen sie dafür allenfalls im Ausnahmefall aufkommen. Das Düsseldorfer Landgericht hat im Prozess um Stehpinkel-Schäden für den Mieter und gegen die Vermieterin entschieden
Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinklern rechnen, Mieter aber nicht mit dafür ungeeigneten Böden, begründete das Gericht am Donnerstag die Entscheidung (Az.: 12 S 13/15).
Die Vermieterin hatte von der Mietkaution knapp 2000 Euro einbehalten, weil in einer Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf und fleckig geworden waren. Sie hätte vom Mieter nur dann Schadenersatz verlangen können, wenn sie zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen hätte, befand das Gericht.
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