Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafe für Motorradraser

Im Prozess gegen einen Motorradfahrer und Youtube-Filmer hat die Bremer Staatsanwaltschaft sieben Jahre und zwei Monate Haft wegen Totschlags für den Angeklagten gefordert. Zuvor hatten die Ankläger den Mordvorwurf gegen den 24-Jährigen fallen gelassen.
von  dpa
Der angeklagte Motorradfahrer und Youtube-Filmer versteckt im Hauptverhandlungssaal des Landgerichtes in Bremen sein Gesicht hinter einem Ordner. Neben ihm stehen seine Anwälte. Foto: Ingo Wagner
Der angeklagte Motorradfahrer und Youtube-Filmer versteckt im Hauptverhandlungssaal des Landgerichtes in Bremen sein Gesicht hinter einem Ordner. Neben ihm stehen seine Anwälte. Foto: Ingo Wagner © dpa

Bremen - Mordmerkmale hätten in der Hauptverhandlung nicht zweifelsfrei bewiesen werden können, sagte Staatsanwalt Björn Krebs. Noch heute soll das Urteil gesprochen werden.

Der 24 Jahre alte Angeklagte soll im vergangenen Juni in Bremen mit seiner 200 PS-Maschine einen 75-jährigen Fußgänger überfahren und tödlich verletzt haben. Der junge Mann hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sein Motorrad kurz vor dem Unfall auf rund 100, möglicherweise sogar bis zu 150 Stundenkilometer beschleunigt. Als er den Fußgänger sah, habe er nicht mehr rechtzeitig bremsen können.

Regelmäßig hatte der Angeklagte seine rasanten Fahrten mit einer Helmkamera gefilmt und die Mitschnitte auf seinen Youtube-Kanal gestellt. Wegen der in den Videos zu sehenden zahlreichen massiven Verkehrsverstöße habe ein tödlicher Unfall letztlich nur noch vom Zufall abgehangen. "Er wusste, dass seine Fahrten für Dritte tödlich enden konnten", betonte der Staatsanwalt.

Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung und forderte eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte habe die Gefahren durch seine Raserei "vollständig unterschätzt", sagte Anwalt Armin von Döllen. Die Mordanklage kritisierten die Anwälte als "politische Anklage", die von Anfang an übertrieben gewesen sei. Die Verteidigung sieht eine klare Mitschuld des Opfers am Unfall, das bei Rotlicht über die Straße gegangen war. Dies sei ein verkehrswidriges Verhalten gewesen und ein strafmildernder Umstand für den Angeklagten.

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