Staatsanwalt will 13-jährigen Brandstifter nicht belangen
Hamburg - Er sei nicht strafmündig und daher strafrechtlich auch nicht zu belangen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Auch einen Antrag auf Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie werde es daher vonseiten ihrer Behörde nicht geben.
Der 13-Jährige hatte zugegeben, am vergangenen Mittwochabend in einem Mehrfamilienhaus ein Feuer gelegt zu haben. Dabei waren eine 33-jährige Pakistanerin und ihre beiden sechs und sieben Jahre alten Söhne ums Leben gekommen.
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Hamburger UKE, in der der 13-Jährige behandelt wird, wollte sich am Montag zum weiteren Vorgehen nicht äußern, sondern verwies auf die ärztliche Schweigepflicht.
Am Sonntag hatte der Direktor der Klinik, Prof. Michael Schulte-Markwort, in Abstimmung mit den Angehörigen des Jungen eine Erklärung herausgegeben. Darin hieß es: Der Junge sei kein notorischer Brandstifter, die Tat sei weder politisch noch persönlich motiviert gewesen.
"Es handelt sich um einen ungerichteten aggressiven Impuls, der nicht vorhersehbar war. Am Mittwoch hatte er für alle unvorhersehbar und plötzlich den Impuls, Papier in einem ihm unbekannten Haus anzuzünden", erklärte Schulte-Markwort. "Die Folgen seines Handelns waren ihm nicht klar. Keinesfalls wollte er das Haus anzünden." Aufgabe der Klinik sei es nun, "den Jungen so zu behandeln, dass er trotz dieser schweren Schuld weiterleben kann".
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