Staatsanwalt: Schuss im Streit um Pommes war Notwehr

Für einen Schuss nach einem Streit um angeblich schlechte Pommes Frites kann ein Imbiss-Besitzer nach Ansicht des Staatsanwaltes nicht bestraft werden.
dpa |
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Für einen lebensgefährlichen Schuss nach einem Streit um angeblich schlechte Pommes Frites kann ein Imbiss-Besitzer nach Ansicht des Staatsanwaltes nicht bestraft werden.

Kiel - "Recht muss nicht Unrecht weichen", sagte Staatsanwalt Torsten Holleck vor dem Kieler Landgericht. Der 41-jährige Angeklagte habe sich bedroht gefühlt und in Notwehr auf seinen 26-jährigen Gast aus Kiel geschossen, sagte Holleck. Er sei daher vom Vorwurf der versuchten Tötung freizusprechen. Wegen illegalen Waffenbesitzes plädierte der Ankläger aber auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft.

Nach Ansicht des Staatsanwaltes schoss der Imbiss-Besitzer am 20. November 2011, nachdem das Opfer ihn aufforderte, mit einer Waffe vor die Tür zu kommen und sich zu duellieren. "Daher durfte der Angeklagte, egal, ob das Opfer bewaffnet ist oder nicht, von der Schusswaffe Gebrauch machen - Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein", sagte der Staatsanwalt.

Der fünffache Familienvater hatte geschildert, er habe seine Familie und sich schützen wollen. Das Opfer wurde durch den Schuss lebensgefährlich verletzt, wurde aber durch eine Notoperation gerettet.

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