Staatsanwalt: Rocker durch Berliner Urteil geschwächt

Die Verurteilung von acht Rockern der Hells Angels in Berlin zu lebenslanger Haft hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft neue Maßstäbe gesetzt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Nach Einschätzung der Polizei sind die Hells Angels besonders im Rauschgifthandel, bei der Schutzgelderpressung und der Zuhälterei aktiv.
Fredrik von Erichsen/dpa/dpa Nach Einschätzung der Polizei sind die Hells Angels besonders im Rauschgifthandel, bei der Schutzgelderpressung und der Zuhälterei aktiv.

Berlin - Die Verurteilung von acht Rockern der Hells Angels in Berlin zu lebenslanger Haft hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft neue Maßstäbe gesetzt.

Es sei bundesweit das erste Mal, dass mit dem Schuldspruch eine Gruppe samt Führungsriege "von der Straße genommen wurde", sagte Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Am Dienstag hatte das Berliner Landgericht sieben Rocker wegen gemeinschaftlichen Mordes sowie deren Chef wegen Anstiftung zum Mord nach knapp fünfjährigem Prozess verurteilt. Ein 26-Jähriger wurde laut Urteil von einem "Überfallkommando" erschossen, um die "Ehre des Clubs" zu wahren. Die Entscheidung des Gerichts entspricht im Wesentlichen den Forderungen der Anklagebehörde.

Einige Verteidiger kündigten bereits Revision an. Auch die Staatsanwaltschaft prüfe diesen Schritt, sagte Kamstra. Das Gericht gewährte den Männern einen Abschlag von etwa zwei Jahren, weil das Landeskriminalamt laut Urteil Fehler gemacht und das Opfer nicht gewarnt hatte, obwohl dessen Gefährdung bekannt gewesen sei. "Die Abschlagsentscheidung ist rechtlich absolutes Neuland", so Kamstra.

Ein Ermittler für Organisierte Kriminalität ging davon aus, dass andere Rocker nun versuchen dürften, die Geschäftsfelder der Verurteilten - in erster Linie den Drogenhandel - neu zu besetzen.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.