Staatsanwalt: Germanwings-Copilot war flugunfähig

Der Copilot der abgestürzten Germanwings-Maschine war nach Angaben des zuständigen französischen Staatsanwalts zum Zeitpunkt des Unglücks flugunfähig. Andreas L. sei niedergeschlagen, instabil und psychisch krank gewesen, sagt Staatsanwalt Robin.
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Staatsanwalt Brice Robin teilt bei einer Pressekonferenz mit, dass der Co-Pilot der Germanwings-Maschine nicht flugfähig war.
dpa Staatsanwalt Brice Robin teilt bei einer Pressekonferenz mit, dass der Co-Pilot der Germanwings-Maschine nicht flugfähig war.

Paris - Andreas L. war nach Angaben des zuständigen französischen Staatsanwalts fluguntauglich. Andreas Lubitz sei niedergeschlagen, instabil und psychisch krank gewesen, sagte Staatsanwalt Brice Robin am Donnerstag in Paris. "Er war nicht mehr in der Lage, ein Flugzeug zu fliegen", sagte Robin.

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Der Co-Pilot sei im März an zehn Tage krankgeschrieben gewesen. In den vergangenen fünf Jahren habe er 41 verschiedene Ärzte konsultiert. Im letzten Monat vor dem Absturz seien es sieben Besuche gewesen.

Der Staatsanwalt kündigte Ermittlungen auch gegen Lufthansa und Germanwings an. Er werde drei Untersuchungsrichter beauftragen, wegen fahrlässiger Tötung zu ermitteln. Es gebe aber bisher keinerlei Beweise, dass Germanwings oder die Muttergesellschaft Lufthansa Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand des 27 Jahre alten Copiloten gehabt hätten.

Andreas L. informierte sich über Selbstmord!

Vor der Pressekonferenz hatte Robin mehrere Stunden lang Angehörige der Opfer in Paris über den Stand der Ermittlungen informiert.

Der Copilot von Flug 4U9525 soll den bisherigen Ermittlungen zufolge das Flugzeug am 24. März absichtlich in den französischen Alpen zum Absturz gebracht haben. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben.

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