Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen?

Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage wird heute vom Verwaltungsgericht in Stuttgart geklärt.
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Ob Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen sind, wird heuge vom Verwaltungsgericht in Stuttgart entschieden. Dann wären sie nämlich vergnügungssteuerpflichtig!

Stuttgart - Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Stuttgart klären. Eine Anbieterin solcher Ganzkörpermassagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Steuern von 840 Euro für Januar und Februar 2013 geklagt.

Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre.

Mit einer Entscheidung wird heute noch nicht gerechnet (Az.: 8 K 28/13).

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