Sieben Jahre Haft für vorgetäuschten Brandanschlag

Kein rechtsextremistischer Anschlag, sondern ein Fall von Brandstiftung und Versicherungsbetrug. Vor einem Hanauer Gericht endet ein ungewöhnlicher Fall.
dpa |
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Der Brand in Wächtersbach hatte wegen seines vermeintlich rechtsextremistischen Hintergrunds für überregionales Aufsehen gesorgt. Tatsächlich wollte der pakistanische Brandstifter die Ermittler laut Urteil mit aufgesprühten rassistischen Parolen auf die falsche Fährte lenken. (Archivfoto)
Der Brand in Wächtersbach hatte wegen seines vermeintlich rechtsextremistischen Hintergrunds für überregionales Aufsehen gesorgt. Tatsächlich wollte der pakistanische Brandstifter die Ermittler laut Urteil mit aufgesprühten rassistischen Parolen auf die falsche Fährte lenken. (Archivfoto) © Marc Webersinn/5vision.news/dpa
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Hanau

In Hanau ist ein Hausbesitzer wegen versuchter schwerer Brandstiftung und schweren Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Seine mitangeklagte Ehefrau wurde vom Landgericht Hanau wegen Beihilfe zu schwerem Betrug zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 

Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an Weihnachten 2023 sein Haus in Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) nachts selbst in Brand setzte, weil er in finanziellen Schwierigkeiten steckte und die Versicherungssumme einstreichen wollte. 

Zur Verschleierung der Tat hatte der Pakistaner nach Auffassung des Gerichts den Brand als rechtsextremistischen Anschlag getarnt und an zwölf Stellen im Haus rassistische Parolen aufgesprüht. 

Ermittler wurden stutzig

Der Fall hatte wegen des vermeintlich rechtsextremistischen Hintergrund für überregionales Aufsehen gesorgt. Zunächst hatte der Staatsschutz der Polizei wegen eines politischen Verbrechens ermittelt. Doch dann wurden die Ermittler stutzig. So hatte der Mann, der in der Brandnacht nach eigenen Angaben nicht zu Hause war, sondern sich in einer Firmenwohnung in Fulda aufhielt, schwere Brandverletzungen am Körper, die er aber nicht hatte ärztlich behandeln lassen.

Angeklagter verletzte sich bei Verpuffung schwer

Die Verletzungen hatte er sich laut Urteilsbegründungen zugezogen, als er in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2023 sein Haus anzündete und es dabei zu einer Verpuffung kam. Die Erklärung des Angeklagten, er habe sich die Verletzung in Fulda zugezogen, als er mit Reinigungsmittel getränkte Putzlappen mit einer brennenden Zigarette in der Hand aufgehoben habe, wies das Gericht als unglaubwürdig zurück. Auch seine Angaben über einen angeblichen Drohanruf fand die Schwurgerichtskammer nicht glaubhaft.

Ehefrau brachte Fotoalben in Sicherheit

Damit ihr Mann die Wohnung in Brand stecken konnte, verbrachte dessen ebenfalls aus Pakistan stammende Ehefrau laut Urteil mit ihren Kindern den Abend und die Nacht bei ihrer Mutter in Bad Orb (Main-Kinzig-Kreis). 

Sie habe damit Beihilfe zu dem Betrug ihres Mannes geleistet und ihn auch bei der Vorbereitung und nach der Tat unterstützt, urteilte das Gericht. Auffallend sei, dass sie wichtige Fotoalben und Dokumente mit sich genommen habe, als sie die Wohnung in Wächtersbach verließ.

Die Versicherung hatte der Familie in den Tagen nach dem Brand eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 17.500 Euro überweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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