Sie sind am Urlaubsziel – und Ihr Koffer nicht

Jedes Jahr verschwinden Millionen Gepäckstücke. Tipps für Touristen, wenn ihr Eigentum verloren gegangen ist.
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Dieses Gepäckband in Düsseldorf ist 7,5 Kilometer lang – es kann pro Stunde 6000 Stücke transportieren.
Foto: dpa Dieses Gepäckband in Düsseldorf ist 7,5 Kilometer lang – es kann pro Stunde 6000 Stücke transportieren.

München - Der Urlaub könnte kaum schlechter beginnen: Man ist heil am Zielort gelandet, doch das Gepäck ist erst einmal verschollen. Was bei einem Shoppingtrip vielleicht zu verschmerzen ist, wird bei Trekkingreisen, Safaris oder Kreuzfahrten schnell zum echten Hindernis. Denn wie soll man ohne Rucksack und Bergschuhe einen Dreitausender besteigen? Was Reisende in einer solchen Situation tun müssen und welche Rechte sie auf Ersatz haben:

- Sofort am Flughafen melden: Wer sein Gepäck möglichst schnell zurückhaben möchte, sollte den Verlust direkt am Flughafen melden. Denn wer das Gelände einmal verlassen hat, muss nachweisen, dass der Koffer wirklich während der Flugreise verloren ging.

Für die Schadens- oder Verlustmeldung gibt es am Flughafen die Lost & Found-Schalter beziehungsweise die Gepäckermittlung. „Zuerst schließen wir aus, ob das Gepäck nicht bereits für einen Weiterflug abgefertigt wurde oder dass es sich um Sperrgepäck handelt“, erklärt Christina Koch, Betriebsleiterin bei der Gepäckermittlung am Frankfurter Flughafen.

Kleidung und Kosmetik: Sie dürfen Ersatz kaufen

Dann wird anhand des Gepäckabschnitts, den der Kunde beim Einchecken zusammen mit dem Bordticket erhalten hat, das Gepäckstück ermittelt. Dabei hilft ein digitales Suchsystem, an das weltweit rund 2800 Airports angeschlossen sind. Wenn der Koffer innerhalb von sieben Tagen nicht aufgetaucht ist, wird die Suche an die Airline übergeben.

- Ersatz kaufen: „Reisende, die ohne Gepäck am Urlaubsort ankommen, können im Rahmen der Haftungsgrundlagen Ersatzanschaffungen tätigen“, erklärt Sandra Kraft, Pressesprecherin der Lufthansa. Sprich: Wer Ersatzkleidung oder Toilettenartikel kauft, bekommt die Kosten dafür von der Airline erstattet. Das ist im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt. Manche Airlines bieten aber auch fertige Kosmetik-Pakete für diesen Notfall an. Generell gilt: Die Reisenden haben anschließend 21 Tage Zeit, um die Quittung der gekauften Waren bei der Airline einzureichen.

In der Regel tauchen die Stücke nach 1,6 Tagen auf

Es kann aber nicht grenzenlos eingekauft werden: Die Höchstgrenze für solche Einkäufe liegt bei rund 1300 Euro. Und: Es gilt der Schadensminderungsgrundsatz. Das heißt: Die Airlines erwarten, dass ihre Fluggäste die Anschaffungskosten so gering wie möglich halten. Dazu gehört auch, zu begründen, warum man die Artikel gekauft hat, erklärt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. „Die meisten Probleme entstehen, weil die Leute nicht richtig begründen, wofür sie den Schadenersatz wollen“, berichtet die Verbraucherschützerin.

- Der Rück-Transport des Koffers: Darum muss man sich nicht selbst kümmern. Ist der Koffer innerhalb sieben Tage nicht aufgetaucht, organisiert die Airline den Transport an den Reiseort, zum Beispiel über Zustelldienste oder per Auto.

- Für immer verloren: „Die meisten Gepäckstücke werden innerhalb von zwei bis drei Tagen gefunden“, berichtet Koch. Laut Zahlen des Lufttransport-IT-Unternehmens SITA lag die durchschnittliche Zustelldauer 2014 sogar nur bei 1,6 Tagen. Insgesamt gehen von 1000 Gepäckstücken 7,3 verloren, werden beschädigt oder kommen verspätet an. Aber viele Urlauber bekommen ihren Koffer gar nicht mehr zu Gesicht: Rund 1,3 Millionen tauchten im Jahr 2014 nach ihrem Verschwinden nie wieder auf.

Verlust auf dem Heimweg: Kein Anspruch auf Ersatz

In diesem Fall ersetzt die Airline den Wert des Gepäcks mit maximal rund 1300 Euro. Reisende mit wertvollerem Gepäck sollten dieses vorher extra versichern, rät Klaar. Außerdem muss die Airline immer schriftlich über vermisste oder beschädigte Gepäckstücke informiert werden, zum Beispiel, indem man das Protokoll vom Lost & Found-Schalter einreicht.

- Der Reiseveranstalter: Im Rahmen von Pauschalreisen stehen Kunden außerdem Entschädigungen vom Reiseveranstalter zu. Wenn der Gepäckverlust den Reiseablauf stört oder wenn die Urlaubszeit für Noteinkäufe draufgeht, können 20 bis 25 Prozent des Tagesreisepreises zurückgefordert werden, erklärt Klaar. Wem der Koffer dagegen auf der Heimreise flöten geht, hat wenig Anspruch auf Schadenersatz: „Man muss davon ausgehen, dass der Kunde an seinem Heimatort noch über Gegenstände des täglichen Bedarfs verfügt“, begründet Lufthansa-Sprecherin Kraft.

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