Sean Combs bleibt in Haft - Richter gegen Entlassung

Sean Combs sitzt seit September hinter Gittern. Nach einem Prozess wegen Sexualstraftaten wird er im Oktober das Strafmaß erfahren. Bis dahin muss der Rapper im Gefängnis bleiben.
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Im Verfahren gegen den Rapper Sean Combs wird das Strafmaß im Oktober erwartet. (Archivbild)
Im Verfahren gegen den Rapper Sean Combs wird das Strafmaß im Oktober erwartet. (Archivbild) © Mark Von Holden/Invision via AP/dpa
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New York

US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss bis zur Anfang Oktober geplanten Verkündung des Strafmaßes gegen ihn im Gefängnis bleiben. Der zuständige Richter in New York lehnte eine vorzeitige Entlassung des Rappers aus einem New Yorker Gefängnis ab, wie US-Medien berichteten. 

Die Anwälte von Combs hatten vorige Woche einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Sie machten darin unter anderem geltend, dass der Rapper kein Fluchtrisiko und keine Gefahr für sein Umfeld darstelle. Sie boten ein Kautionspaket in Höhe von 50 Millionen Dollar an, damit ihr Mandant in den Hausarrest wechseln dürfe. Ein ähnliches Gesuch war zuvor bereits von dem Richter abgelehnt worden.

Teilweise schuldig gesprochen

Combs war im vorigen September wegen Vorwürfen von Sexualstraftaten in New York festgenommen worden. In einem aufsehenerregenden Prozess sprachen Geschworene ihn dann Anfang Juli teilweise schuldig. Sie befanden den 55-Jährigen aber nur im Zusammenhang mit Prostitution schuldig - den am wenigsten schwerwiegenden Anklagepunkt. 

Dem Rapper droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren - allerdings nicht mehr lebenslang, wie ihm gedroht hätte, wenn er in allen Punkten für schuldig befunden worden wäre. Das Strafmaß soll am 3. Oktober verkündet werden. Der Rapper sitzt im Metropolitan Detention Center im New Yorker Stadtteil Brooklyn ein. 

Schwere Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft hatte Combs vorgeworfen, über Jahre hinweg Frauen missbraucht, bedroht und genötigt zu haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen. Mehrere Frauen hatten in dem mehrwöchigen Prozess von jahrelangen schweren sexuellen und körperlichen Misshandlungen berichtet. Das Verfahren wurde weltweit mit großem Interesse verfolgt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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