Schwere Explosion in Paris: Stadt und Baufirma vor Gericht

Die Gasexplosion mitten im Zentrum kostete 4 Menschen das Leben, verletzte 53 Personen und zerstörte Gebäude. Nun muss das Gericht klären, wer dafür Verantwortung trägt.
dpa |
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Die verheerende Explosion in der Rue de Trévise wird vor Gericht aufgearbeitet. (Archivbild)
Die verheerende Explosion in der Rue de Trévise wird vor Gericht aufgearbeitet. (Archivbild) © Chen Yichen/XinHua/dpa
Paris

Knapp acht Jahre nach einer verheerenden Wohnhausexplosion im Zentrum von Paris mit 4 Toten und 53 Verletzten hat vor einem Strafgericht der Prozess gegen die Stadt Paris und eine Baufirma begonnen. Weil ein absinkender Gehweg in der Rue de Trévise zweimal nicht ordnungsmäßig repariert und weitere Schäden im Untergrund nicht entdeckt wurden, soll es zu der Gasexplosion gegenüber von zwei Hotels gekommen sein. Zu den Toten gehörten zwei Feuerwehrleute, eine spanische Touristin und eine Bewohnerin des explodierten Hauses.

Die sehr heftige Explosion etwa einen Kilometer Luftlinie entfernt von der Pariser Oper beschädigte neun Gebäude sowie die Kanalisation schwer. Hunderte Menschen verloren ihr Zuhause. 184 Menschen wurden laut Gericht als Opfer anerkannt. Anfang 2022 verständigte die Stadt Paris sich mit den Opfern auf eine Entschädigung von 20 Millionen Euro, die aber kein Schuldeingeständnis sein sollte.

Undichte Abwasserleitung löste Kettenreaktion aus

Die eigentliche Ursache soll laut den Ermittlungen eine undichte Abwasserleitung gewesen sein, aus der jahrelang Wasser ins Erdreich austrat, was dadurch locker wurde. Die Hausverwaltung soll von dem Problem gewusst, es aber nicht rechtzeitig behoben haben. Der Gehweg sackte dadurch ab.

Bei Reparaturarbeiten an dem Bürgersteig wurde dann der Boden nicht gründlich untersucht und stabilisiert. Durch den instabilen Untergrund verlor schließlich eine unter dem Bürgersteig verlaufende Gasleitung ihre Abstützung und brach - es kam zur Katastrophe.

Die Stadt und die Baufirma müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung und unbeabsichtigten Herbeiführens einer Explosion verantworten. Dafür drohen ihnen hohe Geldstrafen. Allein wegen fahrlässiger Tötung droht eine Geldstrafe von bis zu 225.000 Euro.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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