Schwerbehinderter 89-Jähriger muss Wohnung räumen

Ein schwerbehinderter 89-jähriger Mieter muss seine Wohnung räumen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag entschieden.
dpa |
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Ein schwerbehinderter 89-jähriger Mieter muss seine Wohnung räumen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag entschieden und keine Revision zugelassen.

Düsseldorf - Der Rentner, der seit 50 Jahren in der Düsseldorfer Wohnung lebt, hatte bereits in erster Instanz verloren.

Er habe im Lauf der Jahre die Miete so sehr gemindert, dass der Rückstand deutlich über der Schwelle von zwei Monatsmieten liege, erklärte der Richter (Az.: 21 S 48/14). Das rechtfertige die fristlose Kündigung. Mit Blick auf das hohe Alter räumte das Gericht Hans L. jedoch eine dreimonatige Frist ein - bis zum 31. Januar 2015.

Der hochbetagte Senior hatte vergeblich argumentiert, dass die Minderung der Miete berechtigt gewesen sei. Die Vermieter hätten das Haus verwahrlosen lassen.

Der stark gehbehinderte, fast blinde Witwer hatte die Miete unter anderem wegen einer nicht reparierten Badezimmerheizung gemindert - der Betrag summierte sich im Lauf der Zeit auf knapp 4600 Euro. Die monatliche Kaltmiete für die 68 Quadratmeter große Dreizimmerwohnung lag bei 285 Euro.

Die Vermieter halten entgegen, als die Handwerker für die Sanierung des Balkons angerückt seien, sei dies dem hochbetagten Senior auch nicht recht gewesen. Er habe sie sogar beschuldigt, für den Tod seiner Frau verantwortlich zu sein und sie wegen Nötigung angezeigt. Ihr Anwalt hatte betont, dass seine Mandanten mit Blick auf dessen hohes Alter lange Rücksicht auf den Mieter genommen hätten.

Die Balkonarbeiten seien nicht abgesprochen gewesen, hielt der Rentner dagegen. Der Witwer bekam die fristlose Kündigung und dann die Räumungsklage. Das Verhältnis zu dem Mieter sei zerrüttet, argumentierten die Hausbesitzer. Begonnen hatte der Streit vor neun Jahren. Der 89-Jährige hatte seinen Balkon auf eigene Kosten gefliest - ohne Einverständnis des Vermieters.

Kurz vor dem Tod seiner Frau vor sechs Jahren rückten Bauarbeiter an und rissen die Fliesen wieder heraus. Der Rentner forderte das Geld für die eigenen Arbeiten zurück und kürzte die Miete. Weil er einen Teil der Mietschulden beglich, konnte er die Zwangsräumung damals noch abwenden. Im vergangenen Jahr eskalierte der Streit erneut, als er die Vermieter wegen Nötigung anzeigte.

Er bedauere die Entscheidung, betonte Richter Scholz. Sie sei aber unumgänglich geworden, weil der Mieter die gütliche Einigung abgelehnt habe. Ein Sprecher des "Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum" sagte, sollte geräumt werden, "sind wir alle da".

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