Schweizer wollen nicht legal kiffen
Cannabis-Freunde dürfen auch in Zukunft ihren Joint nicht im Einklang mit dem Gesetz anstecken. Die Schweizer haben sich in einer Volksabstimmung dagegen entschieden. Anders sieht es mit ärztlichen Heroinverschreibungen aus.
Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung eine Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes gebilligt, zugleich aber eine Initiative zur Legalisierung des Haschisch-Konsums abgelehnt. Dies ergab sich nach ersten Hochrechnungen zu Volksabstimmungen am Sonntag, bei denen 4,9 Millionen Bürger stimmberechtigt waren.
Die Gesetzesänderung ermöglicht die Weiterführung der ärztlichen Heroinverschreibung an Drogenabhängige. Diese Praxis wurde 1999 von 54 Prozent der Schweizer gebilligt, damals aber auf zehn Jahre befristet. Der Neufassung des Gesetzes mit der unbefristeten, kontrollierten Abgabe von Heroin stimmten nach einer Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern jetzt 70,5 Prozent der Schweizer zu.
Abgelehnt wurde hingegen die Initiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz», die eine «Entkriminalisierung» des Cannabis-Konsums anstrebte. Die Hochrechnungen ergaben einen Anteil von 65 Prozent Nein-Stimmen. Ebenfalls keine Mehrheiten fanden Initiativen zur Einführung eines flexiblen Rentenalters ab 62 Jahren und zur Einschränkung des Beschwerderechts von Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbänden. Seit der Einführung von Volksinitiativen im Jahr 1891 sind erst 15 solche Begehren erfolgreich gewesen.
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