Schumacher-Erpressung: Revision eingelegt

Die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird nun das Oberlandesgericht in Düsseldorf beschäftigen. Zwei Prozessparteien haben Revision eingelegt.
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Kurz vor der Urteilsverkündung herrschte große Anspannung. (Archivbild)
Kurz vor der Urteilsverkündung herrschte große Anspannung. (Archivbild) © Oliver Berg/dpa
Wuppertal

Mit der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher muss sich nun das Düsseldorfer Oberlandesgericht befassen. Sowohl der Anwalt der Familie Schumacher als auch der des Hauptangeklagten haben Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Wuppertaler Landgerichts auf Anfrage sagte. 

Das Wuppertaler Landgericht hatte in der vergangenen Woche das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung verworfen. 

Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung. 

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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