Schumacher-Erpressung: Familie vorsichtiger geworden

Die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher ist nicht folgenlos geblieben. Das hat Schumacher-Managerin Sabine Kehm berichtet.
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Schumacher-Erpressung veränderte Umgang der Familie (Archivbild)
Schumacher-Erpressung veränderte Umgang der Familie (Archivbild) © Oliver Berg/dpa
Wuppertal

Die versuchte Erpressung der Familie des mehrfachen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher hat deren Umgang mit ihren Angestellten verändert. "Der Vertrauensbruch hat dazu geführt, dass die Familie den Leuten, die für sie arbeiten, mit mehr Abstand gegenübertritt, dass sie vorsichtiger ist", sagte Schumacher-Managerin Sabine Kehm als Zeugin im Berufungsprozess um den Erpressungsversuch am Wuppertaler Landgericht.

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

"Extrem perfide"

"Ich finde es persönlich extrem perfide, dass man das Leid so ausnutzen will, deswegen ist doch klar, dass die Familie ihren Leuten härter gegenübertritt", sagte Kehm. "Selbst wenn man sich trennt und ist nicht glücklich darüber, dann rechtfertigt das so etwas nicht. Corinna verfolgt das schon mit Verbitterung", sagte die 60-Jährige. "Und es ist doch klar, dass gewisse Medien wieder Fotografen an das Gelände schicken. Man wird da so ein Stück weit unfrei." 

Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt. 

Beide Seiten waren gegen das Urteil in die Berufung ans Landgericht gezogen. Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe, ist inzwischen rechtskräftig. Drei weitere Verhandlungstage sind bis Anfang Dezember angesetzt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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