Schöne Reise! Das AZ-Tipp-Paket für den Urlaub

Welche Rechte habe ich im Restaurant? Wie kann ich meine Handy-Kosten deckeln? Wo tanke ich günstig? Die AZ gibt nützliche Tipps für den Urlaub über Ostern: Der AZ-Ferienservice.
von  Abendzeitung
Herrlich: Faulenzen unter Palmen. Wer hat eigentlich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Herrlich: Faulenzen unter Palmen. Wer hat eigentlich Anspruch auf Urlaubsgeld? © dpa

Welche Rechte habe ich im Restaurant? Wie kann ich meine Handy-Kosten deckeln? Wo tanke ich günstig? Die AZ gibt nützliche Tipps für den Urlaub über Ostern: Der AZ-Ferienservice.

MÜNCHEN Fahren Sie weg über Ostern? Dann haben wir hier für Sie ein paar Tipps, die im Urlaub nützlich sein können: von Handy-Gebühren über Benzinpreise bis zu Ihren Rechten im Restaurant.

Handy-Roaming. Innerhalb der EU kann man sich jetzt selbst vor horrenden Handy-Rechnungen schützen: Jeder kann bei seinem Anbieter eine Kostensperre beantragen. Ab 1. Juli ist der neue Schutz Pflicht, bis dahin muss man sich selbst drum kümmern.

Zum einen vergessen viele, dass alle Flatrates nur im Inland gelten. Zum anderen ist der Datenabruf, also Email-Checken oder Internet-Surfen im Ausland, eine immense Kostenfalle. Wer sein UMTS-Handy so eingestellt hat, dass es sich automatisch ins Internet einwählt, wird teuer büßen; ebenso Besitzer von Laptops, die automatisch Updates laden. Auch das Bildverschicken geht ins Geld, noch teurer wird das Abrufen von Mails. Verbraucherschützer kennen Fälle von horrenden Handyrechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro.

Seit 1. März gibt es nun einen Schutz vor den astronomischen Datenroaming-Gebühren: Kunden dürfen von ihren Anbietern verlangen, die Kosten auf 50 Euro netto zu deckeln. Macht in Deutschland inklusive Mehrwertsteuer 59,90. Einige Anbieter offerieren auch mehrere mögliche Limits. Die Kunden bekommen eine Warnung, sobald sie 80 Prozent ausgeschöpft haben. Bei 100 Prozent wird die Verbindung getrennt. Außerhalb der EU geht das leider nicht: In Urlaubsländern wie Kroatien oder der Schweiz etwa muss man selber aufpassen.

Spritpreise. Pünktlich zum Start der Oster-Reisewelle dürfte auch das Benzin teurer werden. „Der Ist-Zustand ist ja schon schlecht: Die Preise sind seit Wochen extrem überhöht“, so ADAC-Sprecher Andreas Hölzel zur AZ. „Es steht zu befürchten, dass sie nochmal raufgehen, erfahrungsgemäß speziell am Mittwoch und Gründonnerstag.“ Und schon jetzt liegen sie aktuell bei 1,44 Euro für den Liter Benzin/1,22 für Diesel. Sein Tipp: Wenn möglich, schon am Montag tanken. Das sei ohnehin im Schnitt der billigste Tag – wobei das keine Garantie, sondern der Erfahrungswert ist. Und wer ohnehin nach Süden reist, tankt hinter der Grenze deutlich günstiger: in Österreich um 20 bis 23 Cent pro Liter, in der Schweiz um 30.

Essen gehen. Wenn Sie dann im Urlaub essen gehen – als Gast muss man nicht alles schlucken. Die Verbraucherzentrale Bayern hat einige Urteile und Rechte zusammengestellt: Die Speisekarte ist kein Rechtsanspruch, sondern „unverbindliche Angebote“. Wenn etwas aus ist, hat der Gast Pech. Nicht dulden muss man aber überlange Wartezeiten. Wer mehr als anderthalb Stunden ausharrt, darf die Rechnung um 30 Prozent kürzen. 30 Minuten sind immer zumutbar.

Auch beim Essen gibt es Rechte: Man muss nichts essen, was man nicht bestellt hat; selbst wenn das Gericht stimmt, aber anders als gewünscht zubereitet ist (also das Steak halbroh statt durchgebraten ist). Verdorbene Ware kann man immer reklamieren. Dann muss zunächst der Wirt den Mangel beheben: also das Steak durchbraten oder frischen Salat bringen statt des welken. Erst, wenn das nicht geht oder sich der Wirt weigert, kann der Gast die Rechnung kürzen. Wenn der Mangel erst später auftritt – man findet die Raupe in der unteren Hälfte der Salatschüssel – muss man die obere bezahlen. tan

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