Schnitt sich Zahnarzt selbst den Finger ab?
Ein Zahnarzt soll sich den linken Zeigefinger abgeschnitten haben – um von der Versicherung zu kassieren. Er behauptet, das seien Räuber gewesen.
Potsdam - Grausamer Überfall oder Selbstverstümmelung? Zahnarzt Marcus B. (43) aus Fichtenwalde in Brandenburg soll sich den Zeigefinger der linken Hand abgeschnitten haben – um 850000 Euro Versicherungssumme zu kassieren. Das glaubt zumindest der Staatsanwalt. Die Version des Mediziners ist eine ganz andere: Räuber hätten ihm den Finger bei einem Überfall in seiner Praxis mit einer Gartenschere abgetrennt. Seit Dienstag steht der Zahnarzt in Potsdam vor Gericht.
Die Version von Marcus B. klingt unglaublich: Zwei Räuber fangen ihn am späten Nachmittag des 26. März 2012 im Treppenhaus ab, drängen ihn zurück in die Praxis. Dort fordern sie Geld und Zahngold. Zur Drohung klemmen sie den Zeigefinger des Mediziners in eine Gartenschere. Weil der Arzt nur ein paar Euro in der Kasse hat, drückt einer der Räuber die Schere zu. Ein Knacken, Blut, der Finger ist ab. Die Täter verschwinden auf Nimmerwiedersehen. Marcus B. schleppt sich zum Supermarkt im Erdgeschoss, bricht dort zusammen. Im Krankenhaus wird er notoperiert. Alles so passiert?
Die Polizei glaubt schnell an ein Märchen. Ein Personenspürhund schnupperte nach dem vermeintlichen Raub alles ab, konnte aber nicht den Hauch einer Spur finden. Der abgetrennte Finger war unauffindbar, obwohl Polizisten die Umgebung absuchen. Die Täter hätten ihn mitgenommen, so die etwas merkwürdige Erklärung des Zahnarztes. Ein Finger als Beutezug-Trophäe?
Stutzig machte die Ermittler auch, dass es gleich um eine hohe Versicherungssumme ging. 600.000 Euro aus einer Invalidenversicherung sollten an den Zahnarzt gehen. Und dann noch einmal 250.000 Euro, falls feststeht, dass Marcus B. der Finger bei einem Raubüberfall abgetrennt worden ist. Insgesamt also satte 850.000 Euro für einen Zeigefinger. Nachbarn erzählten zudem, dass sich der Zahnarzt seine Praxis mit hochwertigen Geräten vollgestellt habe.
Vor Gericht bestritt Marcus B. Geldnot. „Eine einfache Nachfrage beim Bankinstitut hätte dies klären können“, so seine Verteidigerin. „Ich habe und hatte zu keinem Zeitpunkt ein Motiv für eine Vortäuschung“, sagte der Angeklagte selbst. Die Versicherung hat bislang nicht bezahlt. Wird Marcus B. verurteilt, dann drohen ihm eine Geldstrafe oder sogar mehrere Jahre Haft. Und der Verlust seiner Zahnarzt-Zulassung.
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