Scheidung bei Alzheimer auch ohne abschließenden Willen

Eine Scheidung ist auch dann rechtens, wenn ein Alzheimer-Patient bei fortgeschrittener Erkrankung keinen eigenen Willen mehr äußern kann.
dpa |
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Eine Scheidung ist auch dann rechtens, wenn ein Alzheimer-Patient bei fortgeschrittener Erkrankung keinen eigenen Willen mehr äußern kann. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 16. August entschieden.

Hamm - In dem Streitfall trennte sich das Paar nach der Hochzeit im Jahr 2011 nach acht Monaten wieder und lebte mehr als ein Jahr getrennt. Der Erkrankte hatte nach dieser Trennung seinen Willen zur Scheidung bekräftigt und auch noch klar äußern können. Im Jahr 2012 reichte eine bestellte Betreuerin einen Scheidungsantrag ein, dem die Ehefrau widersprach. Begründung: Der Ehemann wolle weiter an der Ehe festhalten (Az.: 3 UF 43/13).

Das sah das OLG in Hamm anders und bestätigte eine Entscheidung aus der ersten Instanz. Vor dem Amtsgericht und bestätigt durch eine ärztliche Einschätzung habe der über 60 Jahre alte Ehemann sich trotz seiner eingeschränkten Gesundheit noch wirksam äußern können, so die Richter. Dass er später zum Abschluss des Verfahrens keinen Scheidungswillen mehr äußern konnte, habe keinen Einfluss auf die Entscheidung.

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