Sauerland-Terrorist“ soll deutschen Pass verlieren

Er hat die deutsche Staatsbürgerschaft, soll diese nach seiner terroristsichen Beteiligung an der Sauerland-Gruppe aber wieder verlieren und abgeschoben werden. Der verurteilte Atilla Selek legt dagegen Einspruch ein.
von  Abendzeitung
Die Terroristen der Sauerland-Gruppe
Die Terroristen der Sauerland-Gruppe © dpa

ULM - Er hat die deutsche Staatsbürgerschaft, soll diese nach seiner terroristsichen Beteiligung an der Sauerland-Gruppe aber wieder verlieren und abgeschoben werden. Der verurteilte Atilla Selek legt dagegen Einspruch ein.

Einer der Terroristen der „Sauerland-Gruppe“ soll seine deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren und nach seiner Haft in die Türkei abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde der Stadt Ulm hat die Einbürgerung des 25-jährigen Atilla Selek wegen „arglistiger Täuschung“ widerrufen, bestätigte Abteilungsleiter Roland Oed einen Bericht des SWR vom Dienstag.

„Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, da Selek Widerspruch eingelegt hat“, sagte Oed. Nach seinen Angaben hatte Selek die deutsche Staatsangehörigkeit 2005 erhalten, obwohl gegen ihn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren lief. Die Einbürgerung sei damit rechtswidrig, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Stuttgart.

Die „Sauerland-Gruppe“ hatte 2007 schwere Terroranschläge auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen in Deutschland geplant. Im März verurteilte das Oberlandsgericht Düsseldorf die Terroristen Fritz Gelowicz und Daniel Schneider zu je zwölf Jahren Gefängnis, den Mitangeklagten Adem Yilmaz zu elf Jahren. Atilla Selek erhielt wegen Unterstützung der Terrorgruppe fünf Jahre Haft. Die Rädelsführer Gelowicz, Schneider und Yilmaz waren am 4. September 2007 im Sauerland festgenommen worden. Selek wurde zwei Monate später in der Türkei gefasst. Selek ist türkischstämmiger Deutscher und wurde in Ulm geboren. Er soll eine Ausbildung als Autolackierer gemacht und später Gebrauchtwagen verkauft haben.

Hintergrund des Widerrufs der Staatsangehörigkeit ist möglicherweise eine Informationspanne zwischen den beteiligten Behörden: Selek hatte bereits 2004 seine Einbürgerung beantragt. Die Stadt Ulm hatte den Vorgang daraufhin geprüft und keine Einwände. Parallel gab es bei Landeskriminalamt und Verfassungsschutz aber mehrere Hinweise über die Nähe Seleks zur Ulmer Islamistenszene sowie ein Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei gegen ihn.

Ob diese Erkenntnisse nicht an das zuständige Ausländeramt weitergegeben oder dort bei der Einbürgerung nicht berücksichtigt wurden, ist unklar. Das Stuttgarter Innenministerium, die Ulmer Ausländerbehörde und das Tübinger Regierungspräsidium wollten sich dazu nicht äußern.

dpa

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