Rowling verhindert Harry-Potter-Lexikon

Das umstrittene Buch sei «Diebstahl in großem Stil» und blockiere ihre Arbeit an einem neuen Roman. Deshalb dürfe es nicht erscheinen, glaubt Rowling. Ein US-Richter gab ihr Recht.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Lexikon über Harry Potter darf nur im Internet existieren
Promo Das Lexikon über Harry Potter darf nur im Internet existieren

Das umstrittene Buch sei «Diebstahl in großem Stil» und blockiere ihre Arbeit an einem neuen Roman. Deshalb dürfe es nicht erscheinen, glaubt Rowling. Ein US-Richter gab ihr Recht.

Bestseller-Autorin Joanne K. Rowling hat den Rechtsstreit um die geplante Veröffentlichung eines «Harry-Potter-Lexikons» gewonnen. Ein Richter in New York sagte am Montag, die Veröffentlichung von Steven Vander Ark würde Rowlings Rechte als Autorin gravierend verletzen. Die Britische Schriftsteller hatte den US-Verlag RDR Books wegen der Veröffentlichung des Lexikons im vergangenen Jahr verklagt. Das Gericht hatte im April eine außergerichtlichen Einigung angeregt, aber Rowling blieb hart.

Die britische «Potter»-Erfinderin hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, sie betrachte das geplante Lexikon als «Diebstahl im großen Stil von 17 Jahren meiner harten Arbeit». Die Auseinandersetzung habe zudem zu einer kreativen Blockade bei der Arbeit an ihrem neuen Roman geführt. Der Verlag wollte ein Begleitlexikon zu den Büchern um die Abenteuer in Hogwarts herausgeben. Die Enzyklopädie basiert auf einer beliebten Website des Autors, auf der Harry-Potter-Fans aus der ganzen Welt ihr einschlägiges Wissen weitergeben. Rowlings ist eigentlich ein Fan der Website, wie sie selbst einmal sagte. (AP)

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.