Reisehinweise für USA jetzt mit Info zu Abschiebehaft

Zuletzt wurden drei Personen aus Deutschland bei der Einreise in die USA festgehalten. Jetzt reagiert das Auswärtige Amt mit neuen Tipps für Reisende.
dpa |
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Die Bundesregierung hat die Reisehinweise zu den USA ergänzt. (Archivbild)
Die Bundesregierung hat die Reisehinweise zu den USA ergänzt. (Archivbild) © Mark Lennihan/AP/dpa
Berlin

Nach einzelnen Festnahmen deutscher Staatsbürger bei der Einreise in die USA hat das Auswärtige Amt die Reisehinweise für das Land ergänzt. "Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen", heißt es auf der Webseite des Ministeriums.

Ein Ministeriumssprecher erläuterte, er habe schon zu Wochenbeginn ausgeführt, dass das Auswärtige Amt "die Vorfälle der vergangenen Woche bei der Einreise von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in die USA" sehr ernst nehme. Am Dienstag sei entschieden worden, die Reise- und Sicherheitshinweise zu den USA anzupassen, insbesondere zum Punkt der Einreisekontrollen.

ESTA-Genehmigung berechtigt nicht in jedem Fall zur Einreise

"Wir haben präzisiert und heben jetzt klar hervor, dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigt", sagte der Sprecher. "Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden. Aber auch das ist keine Überraschung, das ist auch in Deutschland so." Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization (Elektronisches System zur Reisegenehmigung).

Zuletzt waren drei Fälle bekannt geworden, bei denen Deutsche bei der Einreise in die USA in Abschiebehaft genommen worden waren. Darunter war der Fall eines in den USA lebenden Deutschen, der nach Angaben von Angehörigen in Boston festgenommen und mehr als eine Woche in einer Haftanstalt festgehalten wurde. In zwei weiteren Fällen konnten die Betroffenen nach Angaben des Auswärtigen Amts inzwischen nach Deutschland zurückkehren.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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