Im Pkw eingeschlossen: Wann darf man einen Hund aus einem überhitzten Auto retten?

Den Hund im Auto lassen, um nur mal schnell noch Einkaufen zu gehen? Keine gute Idee, denn gerade im Sommer kann ein aufgeheiztes Auto binnen Minuten zur tödlichen Falle werden. Wie soll man handeln, wenn man ein Tier in solch einer lebensbedrohlichen Situation entdeckt?
Andre Wagner
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Im Sommer kann für einen eingesperrten Hund ein Auto binnen weniger Minuten zur tödlichen Falle werden.
Im Sommer kann für einen eingesperrten Hund ein Auto binnen weniger Minuten zur tödlichen Falle werden. © IMAGO/D. Kerlekin/Snowfield Photograph

Nur mal kurz einkaufen oder schnell im DHL-Shop ein Paket abholen, der Hund kann ja die paar Minuten alleine im Auto warten. Im ersten Moment ein harmloses Szenario, doch im Sommer kann das geparkte Fahrzeug für den Vierbeiner sehr schnell zur tödlichen Falle werden.

Viele Hundebesitzer denken sich, was soll denn schon passieren, das Fenster ist ja einen Spalt weit geöffnet. Doch dieser Spalt reicht nicht aus, um zu verhindern, dass im Sommer aus dem Auto innerhalb weniger Minuten ein Glutofen wird.

Nach einer Stunde kann es im geparkten Auto bis zu 60 Grad heiß werden

Denn in der prallen Sonne heizt sich ein Auto extrem schnell auf, oft um bis zu einem Grad pro Minute. Bereits nach 10 Minuten können bei 28 Grad Außentemperatur im Innenraum über 35 Grad herrschen, nach 60 Minuten kann die Temperatur im Fahrzeug sogar auf über 50 bis 60 Grad ansteigen.

Bereits nach kurzer Zeit steigt die Temperatur im Auto in einen gefährlichen Bereich.
Bereits nach kurzer Zeit steigt die Temperatur im Auto in einen gefährlichen Bereich. © IMAGO / imagebroker, ChatGPT

Bei diesen Temperaturen sind schon wenige Minuten ausreichend, um einen Hund in Lebensgefahr zu bringen. Anders als Menschen schwitzt ein Hund nicht, er reguliert seinen Wärmehaushalt durch das Hecheln. Den Wasserverlust durch hohe Temperaturen müssen die Hunde durch Trinken ausgleichen. Haben sie diese Möglichkeit nicht, dann steigt die Körpertemperatur an, es kommt zu einem Hitzschlag, lebenswichtige Organe werden nicht mehr ausreichend durchblutet.  Es drohen Organschäden und im schlimmsten Fall der Tod des Tieres.

Ende Juni 2026 musste die Münchner Polizei in Neuperlach ein kleines Malteser-Hündchen aus einem geparkten Mini befreien. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Temperatur im Wageninneren schon rund 50 Grad. Der Halterin wurde eine Notiz hinterlassen, wo sie ihren im Auto zurückgelassenen Hund abholen konnte. Es sollte eine Weile dauern. Ob der kleine Vierbeiner so lange im schwarzen, aufgeheizten Wagen überlebt hätte? Fraglich. 

Doch wie erkennt man von außen, dass sich ein Hund im Auto in Lebensgefahr befindet? Hat ein Hund einen Hitzschlag erlitten, zeigt er häufig deutlich Symptome: starkes Hecheln, vermehrter Speichelfluss, eine weit herausgestreckte Zunge und ein gestreckter Hals gehören zum Beispiel dazu.

Auch Teilnahmslosigkeit, Taumeln, Erbrechen, Durchfall, Herzrasen, Krampfanfälle, Gleichgewichtsstörungen, gerötete Schleimhäute und Zunge sowie eine erhöhte Körpertemperatur sind deutliche Anzeichen für einen Hitzschlag. Zudem können Unruhe, Panik oder auch ein Zusammenbruch Symptome sein.

Hund im Auto eingesperrt – was kann man tun?

Wenn ein Hund im Auto in akuter Not ist, kann sein Leben von der richtigen Reaktion abhängen. Die Feuerwehr oder die Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen. Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen.

Gianna Chiappa, die als Rechtsanwältin für die Tierschutzorganisation Tasso tätig ist, gibt folgende Tipps:

  • Versuchen Sie zunächst, den Halter zu finden. Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz o. ä., lassen Sie den Halter oder die Halterin ausrufen.
  • Ist der Halter nicht zu finden und besteht akute Lebensgefahr für den Hund, rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr (Achtung: Wenden Sie sich zunächst an die örtliche Dienststelle und nicht an die Notrufnummer der Polizei).
  • Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, wenn das möglich ist. Dokumentieren Sie den von Ihnen wahrgenommenen Zustand des Tieres und auch, wenn sich dieser Ihrer Wahrnehmung nach verschlechtert.
  • Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
  • Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Wann darf man als Privatmensch einen Hund aus dem Auto befreien?

Darf man als Privatmensch einen Hund auf eigene Faust aus einem fremden Auto befreien, indem man z.B. die Scheibe des Fahrzeugs einschlägt? Dies ist nur erlaubt, wenn sich das eingesperrte Tier in akuter Lebensgefahr befindet. Zeigt es bereits deutlich Atemnot, taumelt oder ist gar besinnungslos und man kommt zu dem Schluss, dass ein weiteres Warten auf die Polizei oder die Feuerwehr den Tod des Vierbeines bedeuten würde, dann darf man den Hund selbst aus seiner Lage befreien.

Zunächst sollte dabei jedoch geprüft werden, ob ein Fenster, eine Fahrzeugtür oder vielleicht der Kofferraum geöffnet ist. Ist dem nicht so, sollte man im weiteren Verlauf äußerst vorsichtig vorgehen. Führt zur Rettung des Tieres kein anderer Weg daran vorbei, fremdes Eigentum zu beschädigen, sollte die Maßnahme ergriffen werden, die den geringsten Schaden verursacht. Statt Front- oder Heckscheibe sollte im Notfall besser ein Seitenfenster eingeschlagen werden.

Auch wenn durch das Eingreifen das Leben des Hundes gerettet wird, muss man damit rechnen, dass der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin wegen Sachbeschädigung Strafanzeige gegen einen erstattet.

Auf zwei Paragrafen kann man sich berufen

War die Beschädigung eines fremden Fahrzeugs jedoch objektiv das letzte Mittel, um das Leben des eingesperrten Tieres zu retten, und es auch keine andere Möglichkeit zur Rettung des Hundes gab, kann man sich, wie Tasso auf seiner Website schreibt, auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB und § 228 BGB berufen, sollte der Halter versuchen, einen in die Verantwortung zu nehmen.

So heißt es in § 34 StGB: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

In § 228 BGB ist zu lesen: "Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet."

Das ist wichtig, bevor man aktiv wird

Um nach der Rettung eines Hundes aus einem überhitzten Pkw juristisch nicht belangt werden zu können, ist es daher wichtig, vor Ort Daten zu sammeln, den Zustand des Tieres zu dokumentieren, die Kontaktdaten von Zeugen zu sammeln, um diese im Falle einer Anzeige benennen zu können und vor dem eigenen Eingreifen die Polizei oder Feuerwehr zu verständigen.

Ist zur Rettung eines eingesperrten Tieres ein Polizei- oder Feuerwehreinsatz notwendig, dann hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) vom 25.08.2005 der Hundehalter bzw. die Hundehalterin die entstandenen Einsatzkosten zu tragen.

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