Puffmutter klagt gegen Vergnügungssteuer

Bordellbetreiberin aus Leinfelden-Echterdingen soll Vergnügungssteuer von rund 53000 bezahlen – das sieht sie nicht ein. Sie überlasse die Zimmer schließlich nur den Prostituierten.
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STUTTGART - Bordellbetreiberin aus Leinfelden-Echterdingen soll Vergnügungssteuer von rund 53000 bezahlen – das sieht sie nicht ein. Sie überlasse die Zimmer schließlich nur den Prostituierte.

Pro Quadratmeter „Veranstaltungsfläche“ bittet das Finanzamt die Bordellbetreiberin mit acht Euro monatlich zur Kasse. Dagegen wehrt sich die Frau vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen, in der sie ihr Bordell betreibt, hat Januar 2008 eine neue Satzung verabschiedet: Die Vergnügungssteuer. Diese Satzung gilt auch für die „Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“.

Am 1. November flatterte der Unternehmerin die erste Rechnung ins Etablissement: Für elf Monate hätte die Bordellbetreiberin 53504 Euro zahlen sollen – für die 35 Zimmer, die Fläche des „Kontakthofes“ und für die Cafeteria. Toiletten und Garderobe sind vergnügungssteuerfrei.

Wie unfair, dachte sich die Geschäftsfrau. In den 35 Zimmern werde sich nicht ununterbrochen vergnügt, deshalb sei die monatliche Berechnung der Steuer nicht gerecht. Außerdem überlasse sie die Zimmer anderen Personen und nutze sie nicht selbst. Also sei sie nicht steuerpflichtig, argumentierte die Dame.

Richter Wolfgang Gaber sah gestern im Bordellbesuch nur teilweise ein „Vergnügen im Sinne des Steuerrechts“: Gaber stellte der Frau in Aussicht, statt der 53504 Euro nur rund 30000 Euro zahlen zu müssen. Würde das Bordell Eintritt verlangen, wäre die Sache klar, meinte Gaber. Das Gericht sei zu der vorläufigen Auffassung gekommen, dass nur die Räume, die von den Prostituierte angemietet werden können, steuerpflichtig sind, nicht aber die öffentlichen Räume. Der Anwalt der Stadt räumte ein, dass ein Satzungsproblem vorliege.

Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

lka

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