Prozess um Piratenflagge im Fenster

Im Prozess um eine Piratenflagge in einem Wohnungsfenster will das Landgericht Chemnitz das Stück Stoff und das Gebäude heute selbst in Augenschein nehmen.
dpa |
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Chemnitz  - Gestritten wird um eine schwarze Fahne mit weißem Totenkopf, die nach einer Party zum Piratenfilm "Fluch der Karibik" 2006 jahrelang in einem Zimmerfenster hing. Anfang vergangenen Jahres forderte der Vermieter, die Flagge abzuhängen. Der Totenkopf auf der Fahne schrecke Mietinteressenten ab, hieß es.

Als die 45-jährige Mieterin nicht reagierte, ging der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht gab dem Vermieter im Dezember vergangenen Jahres Recht und bestätigte einen Anspruch auf Schadenersatz. Die Mieterin ging gegen das Urteil vor dem Landgericht in Berufung.

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