Block wirft Ex-Mann Lügen vor - Entführung nicht gewollt

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Im Prozess um die Entführung ihrer Kinder aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters hat Christina Block (52) erneut zur Anklage gegen sie Stellung genommen. Auf schriftlich eingereichte Fragen des Anwalts von ihrem Ex-Mann Stephan Hensel (51) versicherte sie, sie habe die Rückholaktion an Silvester 2023/24 weder in Auftrag gegeben noch gewollt.
Vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg wies Block auch zurück, dass sie schon zuvor einen Entführungsversuch unternommen habe. "Ich frage mich, wie viele Lügen Herr Hensel noch erzählen darf", sagte die Angeklagte.
In den vorangegangenen fünf Verhandlungstagen hatte Blocks Ex-Mann ausführlich Fragen beantwortet. Er nahm unter anderem ausführlich Stellung dazu, wie bedroht er und seine Familie sich in Dänemark aufgrund des Sorgerechtsstreits gefühlt hätten.
An Silvester 2023/24 waren der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter des geschiedenen Paars aus der Obhut des Vaters entführt und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden. Die Rückholaktion soll von einer israelischen Sicherheitsfirma ausgeführt worden sein.
Blocks Kühlschrank war weitgehend leer
Nach wenigen Tagen mussten die Kinder aufgrund einer Gerichtsentscheidung wieder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren. Block ist angeklagt, die Aktion in Auftrag gegeben zu haben. Weil ihr Ex-Mann bei der Entführung an seinem Wohnort in Dänemark verletzt wurde, nimmt er am Prozess als Nebenkläger teil.
Nach der Ankunft der entführten Kinder in ihrem Haus in Hamburg am 2. Januar 2024 habe ihr mitangeklagter Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66), für alle eingekauft. In ihrem Kühlschrank seien nur wenige Lebensmittel gewesen. "Auf das, was in der Silvesternacht und am Neujahrstag passiert ist, war ich in keiner Weise vorbereitet", betonte Block. Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. Er hat vor Gericht bestritten, etwas Unrechtes getan zu haben.
Streit um Handydaten
Die Verteidiger monierten die nach ihrer Ansicht rechtswidrige Verwendung von Handydaten in dem Prozess. Die vollständige inhaltliche Auswertung der Daten ohne richterliche Beschlagnahmeanordnung sei ein erheblicher Verfahrensverstoß, argumentierte der Verteidiger eines mitangeklagten Anwalts der Familie Block.
Das Handy war nach Angaben der Verteidigung am 1. Januar 2024 am Wohnhaus von Christina Block in den Besitz der Polizei gekommen. Dabei sei es um Gefahrenabwehr gegangen. Die Polizei befürchtete damals, die nicht anwesende Mutter oder ihre Kinder könnten in Gefahr sein. Später seien die Daten auf dem Handy für Ermittlungen gegen Christina Block genutzt worden, ohne dass ein Richter dies erlaubt habe. Die Strafkammer bestätigte nach kurzer Beratung einen früheren Beschluss, mit dem sie die Kritik der Verteidigung zurückwies.
Jahrelanger Sorgerechtsstreit
Seit Jahren streiten Block, deren Vater Eugen Block die Steakhaus-Kette "Block House" gegründet hatte, und ihr in Dänemark lebender Ex-Mann um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier gemeinsamen Kinder. Hensel hatte den Sohn und die Tochter nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht mehr zur Mutter zurückgebracht.
Daraufhin gab das Hanseatische Oberlandesgericht Christina Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und verpflichtete den Vater, die Kinder herauszugeben. Er kam dem nicht nach und Block konnte ihren Anspruch in Dänemark nicht durchsetzen.
Besuch in Schule war kein Entführungsversuch
Im Prozess berichtete sie von einem Besuch in der dänischen Schule, in der ihr Ex-Mann die Kinder angemeldet hatte. Gemeinsam mit Delling habe sie am 24. September 2021, nur einen Monat nach dem Verbleib der Kinder bei dem Vater, den Schuldirektor gesprochen. Sie habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass sie ebenfalls sorgeberechtigt sei. Es sei ein freundliches Gespräch gewesen.
Auch ihrer Tochter sei sie begegnet. Nach einem Monat habe sie wieder die Tochter sehen und sie weinend in den Arm nehmen können. Ihr Ex-Mann habe daraus einen Entführungsversuch gemacht und bei der dänischen Polizei einen Alarmknopf für die Kinder beschafft.
Wahrer Wunsch der Kinder nicht ermittelt
In Dänemark sei nie der wirkliche, echte Wunsch der Kinder, wo sie leben wollten, erkundet worden, erklärte Block. Es sei nur protokolliert worden, was die Kinder in Anhörungen gesagt hätten, bei denen der Vater vor der Tür stand. Die Befragungen seien mit Hilfe eines Dolmetschers geführt worden. Eine psychologische Begutachtung sei von ihrem Ex-Mann verhindert worden, sagte Block.
Inständig bat die Angeklagte die Vorsitzende Richterin, ihre Tochter nicht in öffentlicher Sitzung als Zeugin anzuhören. "Es braucht nicht dieses öffentliche prozessuale Theater", sagte Block.
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