Prozess um Brötchenbelag: 26-Jähriger muss weiterbeschäftigt werden

Ein 26-jähriger Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, der sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag genommen haben soll, muss als Bäcker weiterbeschäftigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Dortmund entschieden.
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Ein 26-jähriger Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, der sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag genommen haben soll, muss als Bäcker weiterbeschäftigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Dortmund entschieden.

Er und ein Kollege, beide Angestellte einer Bäckerei-Kette, hatten ihre Brötchen mit dem Belag bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen hatte der 26-Jährige, der auch Mitglied des Betriebsrats war, geklagt.

Das Gericht entschied aus formalen Gründen. So hätte bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam. Über den Fall des Kollegen, der ebenfalls gegen seine Kündigung geklagt hatte, verhandelte das Gericht am Vormittag noch.

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