Prozess um anonyme Samenspende

Darf ein per anonymer Samenspende gezeugtes Kind den Namen seines Vaters erfahren? Darüber wird in Hamm am Mittwoch entschieden.
dpa |
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Hamm - Das Oberlandesgericht Hamm entscheidet am Mittwoch, ob ein mit einer Samenspende gezeugtes Kind den Namen seines Vaters erfahren darf. Geklagt hat eine junge Frau, deren Mutter sich auf diese Weise anonym hatte befruchten lassen.

Vor dem Landgericht Essen hatte die Klägerin in erster Instanz keinen Erfolg. Der beklagte Mediziner beruft sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen.

Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die heute 22 Jahre alte Klägerin geboren war.

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