Prozess gegen Block: Anwalt von Ex-Mann darf Fragen stellen

Am sechsten Tag im Prozess um die illegale Rückholung ihrer Kinder aus Dänemark muss Christina Block erneut mit besonders aufwühlenden Fragen rechnen. Der Anwalt ihres Ex-Manns hat weiterhin das Wort.
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Am sechsten Verhandlungstag im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block darf der Nebenklagevertreter Philip von der Meden weitere Fragen an die angeklagte Unternehmerin stellen. (Archivbild)
Am sechsten Verhandlungstag im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block darf der Nebenklagevertreter Philip von der Meden weitere Fragen an die angeklagte Unternehmerin stellen. (Archivbild) © Marcus Brandt/dpa-POOL/dpa
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Hamburg

Im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark muss sich die Hamburger Unternehmerin am Dienstag (9.30 Uhr) erneut den Fragen der Nebenklage stellen. Der Anwalt ihres Ex-Mannes Stephan Hensel hatte am Dienstag vergangener Woche am Landgericht Hamburg das Wort bekommen. 

Anwalt Philip von der Meden hatte am fünften Verhandlungstag vor einer Woche zunächst den Sorgerechtsstreit zwischen den früheren Eheleuten thematisiert. Er warf Block unter anderem vor, sie habe nicht alle familienrechtlichen Möglichkeiten in Dänemark ausgeschöpft. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, wies das zurück. 

Ex-Mann als Nebenkläger

Blocks Verteidiger Ingo Bott unterbrach die Befragung mehrfach und bemängelte Medens Formulierungen. Die Vorsitzende Richterin ließ jedoch alle Fragen des Nebenklagevertreters zu. 

Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Mehrere Mitarbeiter eines israelischen Sicherheitsunternehmens sollen den damals zehn Jahre alten Sohn und die 13-jährige Tochter in der Silvesternacht 2023/24 nach Deutschland entführt haben. 

Blocks Ex-Mann Hensel war damals niedergeschlagen worden. Im Prozess sitzt er nun seiner früheren Frau als Nebenkläger gegenüber. Die Kinder wurden vier Tage nach der Rückholaktion auf Anordnung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wieder zu ihrem Vater nach Dänemark gebracht. 

Am dritten Verhandlungstag hatte Block in einer mehrstündigen Erklärung die Anklagepunkte zurückgewiesen. Auch die Anwälte der übrigen sechs Angeklagten, darunter Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66), hatten der Anklage zum Auftakt des Prozesses widersprochen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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