Polizist erschießt Hund: Keine strafrechtlichen Ermittlungen

Der tödliche Schuss auf einen Hund in einem Berliner Park hat für einen Polizisten zunächst keine strafrechtlichen Ermittlungen zur Folge. Das teilten sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage mit.  
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Ein Berliner Polizist hat in einem Park einen nicht angleinten Hund erschossen
dpa/az Ein Berliner Polizist hat in einem Park einen nicht angleinten Hund erschossen

Der tödliche Schuss auf einen Hund in einem Berliner Park hat für einen Polizisten zunächst keine strafrechtlichen Ermittlungen zur Folge. Das teilten sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage mit.

BerlinDer Beamte hatte am Montag einen Rhodesian Ridgeback mit seiner Dienstwaffe erschossen, nachdem er den Halter vergeblich aufgefordert hatte, das Tier anzuleinen. Als der Hund plötzlich auf den Beamten zurannte, tötete er ihn. "Der Hund ist ja nicht erschossen worden, weil er nicht angeleint war", betonte ein Polizeisprecher. Der Beamte habe sich vielmehr angegriffen gefühlt.

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