Nach Wolfsangriff auf Mädchen: Behörde prüft Wildpark
Der Wolfsangriff auf ein Mädchen in einem Wildpark in Brandenburg ist während eines speziellen Programms für Kinder vor der eigentlichen Öffnung geschehen. Der Landkreis Teltow-Fläming teilte mit: "Der Vorfall ereignete sich vor der regulären Öffnung des Wildparks im Rahmen eines am 28. Oktober 2026 gebuchten Tierpflegertages für Kinder."
Laut Internetseite des Wildparks können Besucher dabei Tierpfleger bei ihrer Arbeit begleiten. Behörden des Landkreises wollen die Sicherheit im Wildpark nun umfassend prüfen.
Kreis: Angriff während Versorgung der Tiere passiert
Der Angriff soll sich nach Angaben der Kreisverwaltung in der Polarwolfanlage ereignet haben. "Während der Tränkung der Tiere im Wildgehege griffen die dort gehaltenen Wölfe ein Mädchen an und verletzten es schwer", so der Landkreis in seiner Mitteilung. Die Tierpflegerin habe durch schnelles Handeln "weiteres Leid an zwei weiteren Mädchen" verhindert, die ebenfalls vor Ort gewesen seien.
Vier Personen, darunter drei Kinder, seien durch die Notfallseelsorge betreut worden. "Wenn ein Kind auf diese Weise verletzt wird, macht uns das sehr betroffen. Gerade für die Familie und die Menschen, die diesen Vorfall miterlebt haben, muss das Geschehen äußerst belastend sein", sagte der Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming, Björn Christian Paterok.
Wildpark wird überprüft
Der Wildpark bleibt vorerst geschlossen. Eine Wiedereröffnung erfolgt erst nach Freigabe durch die zuständige Behörde, so der Landkreis weiter. Die Polarwolfanlage sei weiterhin entsprechend den regulären Sicherheitsvorkehrungen gesichert. Die bestehenden Sicherheitsvorgaben und betrieblichen Abläufe würden aber auch überprüft.
Der Landkreis kündigte auch an, dass das Veterinäramt eine tierschutzrechtliche Kontrolle im Wildpark durchführen wird. "Eine fachliche Einschätzung zum Gesundheitszustand und zum Verhalten des Wolfs beziehungsweise der möglicherweise beteiligten Wölfe im Zusammenhang mit dem Vorfall liegt derzeit noch nicht vor."
Behörde: Zuletzt keine Mängel an Zäunen festgestellt
Die Betriebsgenehmigung für den Wildpark enthält laut Landkreis konkrete Anforderungen an die Sicherheit und den Zustand der Tierhaltungsanlagen. Dazu gehöre, dass die Gehege von Raubtieren und Wisenten täglich auf mögliche Schwachstellen überprüft werden, durch die Tiere entweichen könnten.
"Bei der Überprüfung am 23. Juli 2025 wurden keine sicherheitsrelevanten Mängel an Zäunen oder Einfriedungen festgestellt. Nach der seinerzeit dokumentierten Auskunft des Wildparks werden die sicherheitsrelevanten Zäune jeden Morgen vor der Öffnung auf Schäden kontrolliert."
Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de
- Themen:
