Polizei schießt auf Soldat: Wie kann so etwas passieren?

Sie sollten gemeinsam für den Verteidigungsfall trainieren - stattdessen beschoss die Polizei einen Soldaten. Die Rede ist von einer "Fehlinterpretation" - doch wichtige Punkte sind noch ungeklärt.
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Der Vorfall ging glimpflich aus, der Soldat wurde nur leicht verletzt.
Der Vorfall ging glimpflich aus, der Soldat wurde nur leicht verletzt. © Lars H./News5/dpa
Erding

Nach dem Schuss der Polizei auf einen Soldaten während einer Bundeswehrübung im oberbayerischen Erding sind noch viele Fragen offen. Zwar ging der Zwischenfall glimpflich aus, der Soldat wurde den Angaben zufolge nur leicht verletzt und konnte nach einer kurzen Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen. Dennoch stellt sich die Frage: Wie konnte das ausgerechnet bei einer gemeinsamen Übung passieren? 

Eigentliches Ziel der Großübung "Marshal Power": Mit mehreren Hundert Beteiligten soll der Kampf im "rückwärtigen Raum" hinter einer fiktiven Frontlinie im Verteidigungsfall geübt werden - zusammen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften. Die Einsatzkräfte sollen laut Bundeswehr das Vorgehen gegen Bedrohungen wie Drohnen, Sabotage und "irreguläre Kräfte" trainieren. Letzteres meint bewaffnete Kämpfer, die keiner staatlichen Armee zuzurechnen sind. Angenommen wird dafür ein Szenario, in dem ein Nato-Mitgliedsstaat angegriffen wird und das Bündnisgebiet verteidigt werden muss. 

Übung mit Besonderheiten

Das Besondere: Die etwa 500 Soldaten der Feldjäger und die rund 300 zivilen Einsatzkräfte üben nicht auf abgezäunten Truppenübungsplätzen, sondern in der Öffentlichkeit. Die Übung war nach Angaben der Bundeswehr mit den Kommunen und Behörden abgestimmt.

Wie gut - oder schlecht - die Abstimmung am Ende tatsächlich war, könnte noch zu Diskussionen führen. Die Polizei teilte zum Unfallhergang mit, dass sie wegen eines Mannes mit einer Waffe alarmiert worden und deswegen mit mehreren Einsatzkräften angerückt sei. Wegen einer "Fehlinterpretation" vor Ort sei dann auf den Soldaten geschossen worden. "Wie sich im Nachgang herausstellte, handelte es sich bei dem mitgeteilten Waffenträger um einen Bundeswehrangehörigen, der im Rahmen einer Übung vor Ort war", hieß es in einer Mitteilung.

Wie es nun weitergeht, ist unklar. Eigentlich sollte die Übung an mehreren Standorten in Bayern noch bis zum 29. Oktober dauern. Offiziell lautet die Sprachregelung: Die Bundeswehr stehe in engem Austausch mit den verantwortlichen Ermittlungsbehörden vor Ort, um die Sache schnellstmöglich aufzuklären.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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