Polizei mahnt nach Badeunfällen zur Besonnenheit
Timmendorfer Strand - "Wir können nicht alle 100 Meter am Strand einen Streifenwagen aufstellen", sagte der Sprecher der Lübecker Polizeidirektion, Stefan Muhtz, am Dienstag.
Nach mehreren Badeunfällen allein in Timmendorfer Strand hatten die Beamten am Montag kurzzeitig zu einem ungewöhnlichen Mittel gegriffen und mit Lautsprecherdurchsagen auf Badegefahren hingewiesen. "Das war am Montag eine einmalige Sache", sagte Muhtz.
Derzeit sind an den Küsten von Nord- und Ostsee täglich rund 450 Retter der DLRG im Einsatz. "Sie haben in den vergangenen Wochen bereits 34 Menschen aus lebensbedrohlichen Situationen gerettet", sagte DLRG-Landesgeschäftsführer Thies Wolfhagen am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Großteil der Einsätze sei in den vergangenen zehn Tagen erfolgt.
"Das Problem ist der stark auflandige Wind", sagte Wolfshagen. Der Wind wehe teilweise in starken Böen der Stärke 7 bis 8. "Die Wetterlage ist extrem." Der starke Wellengang und die Unterströmung machten das Schwimmen deshalb so gefährlich.
Rote Flaggen an den Stränden signalisieren ein Badeverbot. Vorsicht ist aber auch schon bei gelben Flaggen geboten. Sie werden dann gehisst, wenn die Bedingungen vor Ort nur für geübte Schwimmer geeignet sind.
Rote Flaggen wehten am Dienstag erneut auch in Timmendorfer Strand. Dort wurden zudem zusätzliche Warnschilder aufgestellt, um die Urlauber auf die Gefahren hinzuweisen. Trotzdem ignorierten viele Badegäste die Hinweise.
Am Montag war die Polizei dort gleich dreimal im Einsatz gewesen. Retter hatten in Timmendorfer Strand trotz roter Flagge und direkt am Wasser aufgestellter Warnschilder mehrere Menschen aus dem Wasser in Sicherheit bringen müssen. Ein 62-Jähriger aus dem niedersächsischen Ostfriesland konnte von einem Arzt zwar noch aus dem Wasser gerettet und wiederbelebt werden, doch die Hilfe kam zu spät.
Traurige Gewissheit gibt es mittlerweile auch für die Angehörigen einer 47 Jahre alten Frau, die seit Samstagabend am Selker Noor bei Schleswig vermisst wurde. Bei der am Montag von Polizeitauchern vom Grund des Noors geborgenen Leiche handelt es sich nach Polizeiangaben wirklich um die 47-Jährige. Hinweise auf strafbare Handlungen gebe es nicht.
Wer einen anderen Badegast aus einer lebensgefährlichen Situation rettet, ist nach Angaben der Unfallkasse Nord automatisch unfallversichert. "Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn sich ein Hilfeleistender verletzt", sagt der stellvertretende Geschäftsführer der Kasse, Martin Kunze. Der Versicherungsschutz wird bereits in dem Moment wirksam, in dem der Retter aktiv in das Geschehen eingreift.
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