Plädoyers im Fall Hussein K. finden öffentlich statt.

Im Fall Hussein K. ist die Öffentlichkeit zu Plädoyers nun doch zugelassen. Hussein K., der eine 19- jährige Medizinstudentin vergewaltigt und bewusstlos im Wasser zurückgelassen haben soll, hat dies ermöglicht. 
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Baden-Württemberg, Freiburg, Der Angeklagte Hussein K. sitzt im Landgericht im Gerichtssaal hinter einem Notebook. Der Angeklagte hat gestanden, eine junge Frau missbraucht, gewürgt und bewusstlos ins Wasser gelegt zu haben.
dpa Baden-Württemberg, Freiburg, Der Angeklagte Hussein K. sitzt im Landgericht im Gerichtssaal hinter einem Notebook. Der Angeklagte hat gestanden, eine junge Frau missbraucht, gewürgt und bewusstlos ins Wasser gelegt zu haben.

Freiburg- Die Plädoyers im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg werden anders als geplant doch öffentlich gehalten. Der Angeklagte widersprach am Freitag auf Anraten seines Verteidigers dem vom Gericht vorgesehenen Ausschluss der Öffentlichkeit und machte so öffentliche Plädoyers möglich, wie die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk erläuterte.

Hätte er nicht widersprochen, wäre die Öffentlichkeit laut der Richterin ausgeschlossen worden, weil Teile des Prozesses bereits nichtöffentlich waren und in solchen Fällen laut Gesetz und Rechtsprechung auch nichtöffentlich plädiert werden müsse.

Hussein K. hat bereits gestanden

Für alle Plädoyers sowie das danach mögliche letzte Wort des Angeklagten sind somit nun Publikum und Presse zugelassen. Am Freitag sollen Staatsanwalt und der Vertreter der Nebenklage plädieren. Der Verteidiger wird dem Gericht zufolge am Montag (12. März) sprechen. Das Urteil ist für den 22. März geplant.

Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Die Eltern des Opfers sind in dem Prozess Nebenkläger.

<strong>Lesen Sie auch: Hussein K. - Zweifel an Altersangaben des Vaters</strong>

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