"Pizza-Mord"-Prozess: Käserandfüllung schmeckte nicht

Köln - Während der gesamten Verhandlung vor dem Kölner Landgericht wippt er unaufhörlich mit dem Bein. Einmal grinst er in Richtung Zuschauerraum. Dort sitzt wohl jemand, den er kennt.
Der junge Mann mit den kurzen Haaren ist des Mordes angeklagt. In dürren Worten schildert die Staatsanwältin, was ihm zur Last gelegt wird. Demnach hat er sich im vergangenen November eine Pizza in einem Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof bestellt. Nachdem er sie großenteils gegessen hatte, beschwerte er sich lautstark über die Käserandfüllung. Es kam zu einer Debatte mit einem Beschäftigten. Schließlich warf dieser die Tasche des Gastes nach draußen und beförderte ihn dann auch selbst hinaus.
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Kurz darauf kam der Angeklagte zurück, mit einem langen Klappmesser in der Hand. Zunächst - so die Anklage - konnte der Beschäftigte die Attacke noch abwehren. Doch dann habe ihm der andere das Messer zweimal tief in den Oberkörper gestochen. Das Opfer, ebenfalls 27 Jahre alt, verblutete.
Der Angeklagte will sich nicht selbst äußern, sein Pflichtverteidiger liest eine Erklärung von ihm vor: "Zu Beginn möchte ich sagen, dass es mir unendlich leidtut, dass durch mich ein Mensch zu Tode gekommen ist." Er entschuldigt sich bei den Angehörigen, er beteuert, seitdem Alpträume zu haben.
An den genauen Tatverlauf könne er sich nicht mehr erinnern, sagt er. Er wisse nur noch, dass der Pizzeria-Beschäftigte ihn geschubst und an den Hals gefasst habe. Es sei eine Situation gewesen, in der er sich bedroht gefühlt habe. An dieser Stelle beginnt eine Frau im Zuschauerraum zu weinen.
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Der Angeklagte stammt aus Rheinland-Pfalz. Er hat mal als Maurer, mal als Dachdecker gearbeitet, aber nie lange. Zweimal war er schon im Gefängnis. Drogen nahm er auch. An jenem Tag im November war er mit seinem gesamten Ersparten - 1800 Euro - unterwegs. Deswegen habe er auch das Messer dabei gehabt. Er war auf dem Weg zu seiner Freundin. Sie hätten zusammenziehen und ein neues Leben beginnen wollen, sagt er. In Köln wollte er nur umsteigen.
Die Vorsitzende Richterin informiert noch über einige Formalien wie geänderte Raumnummern und umgebuchte Zeugen. Dann ist die erste Sitzung in diesem Verfahren vorbei. Im Hinausgehen stößt der Angeklagte leicht gegen einen Justizvollzugsbeamten. Sofort hebt er entschuldigend die Hand. Dann wird er abgeführt.