Pistorius: Doch Mord und lebenslange Haft?

Oscar Pistorius bekommt vielleicht doch eine härtere Strafe und könnte wegen Mordes verurteilt werden. Dann drohen ihm bis zu 25 Jahre Haft (lebenslang). Der Prozess wird neu aufgerollt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Pretoria - Der Prozess gegen Paralympics-Star Oscar Pistorius wird neu aufgerollt. Um die Höhe des Strafmaßes wird es dabei aber zunächst nicht gehen. Richterin Thokozile Masipa ließ am Mittwoch eine Berufung zu, in der die Verurteilung des beinamputierten Sprinters wegen fahrlässiger Tötung überprüft werden soll. Die Staatsanwaltschaft will ihn wegen Mordes verurteilt sehen. Pistorius' Verteidiger hatten sich gegen ein Berufungsverfahren gewehrt.

Lesen Sie hier: Fall Pistorius - Gericht lässt Berufung zu

Die Richterin ließ es nicht zu, auch das Strafmaß von fünf Jahren Haft, zu dem der 28-Jährige vor sieben Wochen in Pretoria verurteilt wurde, neu zu verhandeln. Deswegen können Pistorius' Anwälte keine Freilassung auf Kaution bis zum Berufungsprozess beantragen.

 

Sollte das Berufungsgericht in Bloemfontein Pistorius jedoch des Mordes schuldig befinden, könnte es laut Staatsanwaltschaft trotzdem eine höhere Gefängnisstrafe verhängen. Auf Mord stehen in Südafrika mindestens 15 Jahre Haft und höchstens lebenslänglich, was zumeist 25 Jahre Gefängnis bedeutet.

Lesen Sie hier: Anklage will neuen Mordprozess gegen Pistorius

Pistorius hatte im Februar 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch eine geschlossene Badezimmertür getötet. Der Paralympics-Star beteuert, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet. Nach dem gegenwärtigen Strafmaß von fünf Jahren Haft könnte der frühere Superstar schon nach weniger als einem Jahr aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden.

Der Sprecher der Anklage, Nathi Mncube, begrüßte die Entscheidung der Richterin, eine Berufung zuzulassen. "Das ist es, was wir wollten." Nun sei das Berufungsgericht am Zug. "Sie müssen uns ein Datum geben", sagte er. Dies könne bis zu einem Jahr dauern.

Im Berufungsverfahren werden Anklage und Verteidigung ihre Positionen darlegen. Zeugen werden dort nicht neu vernommen, so dass ein Verfahren in der Regel nur wenige Verhandlungstage in Anspruch nimmt. Pistorius muss bei dem Prozess nicht anwesend sein.

Staatsanwalt Gerrie Nel hatte bei einer Anhörung am Dienstag gesagt, das bisherige Strafmaß sei "auf schockierende Weise" zu milde. Pistorius habe genau gewusst, was er tat, als er mehrfach durch die Badezimmertür schoss. Deswegen müsse er wegen Mordes verurteilt werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.